Vogelgrippe: Niederlande verhängen landesweite Stallpflicht nach drei Ausbrüchen

29 Oktober 2026
Biosicherheit
Vogelgrippe in den Niederlanden

Drei Vogelgrippe-Ausbrüche innerhalb weniger Tage: Die Niederlande reagieren mit einer landesweiten Aufstallpflicht für Geflügel. Auch die Besuchsregeln werden verschärft. Zudem plant das Land eine Impfpflicht für Legehennen.

Nach drei Vogelgrippe-Ausbrüchen innerhalb weniger Tage verschärfen die Niederlande ihre Schutzmaßnahmen. Staatssekretär Silvio Erkens vom Landwirtschaftsministerium (LVVN) hat eine landesweite Aufstall- und Abschirmpflicht angeordnet. Damit will er verhindern, dass sich das Virus weiter ausbreitet. Auch die Besuchsverbote für Geflügelhaltungen werden verschärft.

Drei Vogelgrippe-Ausbrüche innerhalb weniger Tage

Den ersten Vogelgrippe-Ausbruch meldeten die niederländischen Behörden am Montag aus einem Legehennenbetrieb in Lutjegast in der Provinz Groningen. Am Dienstag folgte ein weiterer Fall auf einem Betreuungsbauernhof in der Gemeinde Edam-Volendam in Nordholland. Nun ist auch ein Geflügelbetrieb im nahe gelegenen Grootegast in der Provinz Groningen betroffen.

Die drei Ausbrüche innerhalb kurzer Zeit zeigen nach Einschätzung des niederländschen Landwirtschaftsministeriums, dass das Risiko weiterer Infektionen hoch ist. Hinzu kommen Vogelgrippe-Ausbrüche in anderen EU-Mitgliedstaaten und aktuelle Nachweise des Virus bei Wildvögeln.

„Um möglichst viel Leid bei Tieren und Tierhaltern zu verhindern, habe ich beschlossen, eine landesweite Aufstall- und Abschirmpflicht einzuführen“, erklärte Staatssekretär Erkens.

Ihm sei bewusst, dass die Maßnahmen vor allem Geflügelhalter mit Freilandhaltung und Hobbyhalter treffen. Dennoch müsse der Kontakt zwischen gehaltenem Geflügel und möglicherweise infizierten Wildvögeln so weit wie möglich verhindert werden.

Aufstallpflicht für Geflügel: Diese Betriebe sind betroffen

Die neue Aufstallpflicht gilt landesweit für alle gewerblich gehaltenen Vögel. Ausnahmen gibt es für gewerblich gehaltene Fasane und Laufvögel. Für sie gilt lediglich eine Abschirmpflicht, da sich die Tiere in der Praxis nur schwer aufstallen lassen.

Auch Hobbyhalter müssen ihre Tiere vor dem Kontakt mit Wildvögeln schützen. Für nicht gewerblich gehaltene Risikovögel, etwa Hühner in Hobbyhaltungen, gilt jedoch keine Aufstallpflicht, sondern ausschließlich eine Abschirmpflicht.

Vogelgrippe: Niederlande verschärfen Besuchsverbot für Geflügelställe

Neben der Aufstallpflicht gelten weitere Einschränkungen. So dürfen Risikovögel in den Niederlanden vorerst nicht mehr auf Ausstellungen gezeigt werden.

Auch das landesweite Besuchsverbot für Geflügelhaltungen wird verschärft. Betriebsfremde Personen dürfen die Tierhaltungsbereiche nur noch betreten, wenn dies aus Gründen der öffentlichen Gesundheit, der Tiergesundheit, des Tierwohls oder der Gesundheit von Personen im Stall notwendig ist.

Wer einen Stall betreten muss, hat ein Hygieneprotokoll einzuhalten und sich als Besucher zu registrieren. Staatssekretär Erkens fordert alle Geflügelhalter auf, wachsam zu bleiben und die Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umzusetzen.

Niederlande planen verpflichtende Vogelgrippe-Impfung für Legehennen

Neben den kurzfristigen Schutzmaßnahmen setzen die Niederlande auch auf Impfungen gegen die Vogelgrippe. Die Geflügelwirtschaft arbeitet derzeit an einem Konzept, das eine verpflichtende Impfung von Legehennen vorsieht. Damit sollen künftige Vogelgrippe-Ausbrüche verhindert werden.

Ein wichtiges Thema sind dabei mögliche Handelsbeschränkungen für geimpftes Geflügel und dessen Erzeugnisse. Das Landwirtschaftsministerium arbeitet deshalb daran, entsprechende Handelshemmnisse abzubauen.

Bis Ende des Jahres will Staatssekretär Erkens dem niederländischen Parlament einen Maßnahmenplan vorlegen. Eine Impfpflicht für Legehennen ist damit noch nicht beschlossen.

Geflügelnews
Bild: Ruth van Schriek
Quelle: Bas Lageschaar, Sterke Erven Pluimvee

Reagieren

Geflügelnews lädt Sie ein, auf Artikel zu reagieren und schätzt Reaktionen mit Inhalt. Die Redaktion behält sich das Recht vor, beleidigende oder kommerziell motivierte Reaktionen ohne Angabe von Gründen zu entfernen.