Dänemark will Mastputen vorbeugend gegen die Geflügelpest impfen. In Beständen mit mehr als 2.000 Tieren soll die HPAI-Impfung verpflichtend werden. Noch fehlt allerdings die politische Zustimmung.
Dänemark bereitet eine nationale Impfstrategie gegen die hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI) vor. Im Mittelpunkt stehen Mastputen. Nach den Plänen der dänischen Lebensmittelbehörde Fødevarestyrelsen sollen Betriebe mit mehr als 2.000 Mastputen ihre Tiere künftig verpflichtend gegen HPAI impfen.
Beschlossen ist die Impfstrategie allerdings noch nicht. Bevor sie starten kann, muss die Politik den Plänen zustimmen. Details zu den eingesetzten Impfstoffen und zum genauen Impfprogramm will die Behörde später bekannt geben.
Mastputen besonders häufig von HPAI betroffen
Die Behörde begründet den Vorstoß mit dem hohen Geflügelpestrisiko für Puten. Sie seien grundsätzlich anfälliger für HPAI als die meisten anderen Vogelarten. Zudem seien Mastputenbetriebe in Dänemark gemessen an der Größe dieses Produktionszweigs überproportional häufig von HPAI-Ausbrüchen betroffen.
Die Impfung soll die Zahl der Ausbrüche möglichst stark senken. Gleichzeitig betont die Fødevarestyrelsen, dass sie bestehende Biosicherheitsmaßnahmen nicht ersetzen soll. Die Putenhalter müssen diese weiterhin einhalten.
Von der Impfstrategie verspricht sich die Behörde mehrere Vorteile. Weniger HPAI-Ausbrüche sollen das Tierwohl verbessern und die Viruszirkulation verringern. Damit soll auch der Infektionsdruck auf Wildvögel und Nutztiere sinken. Darüber hinaus erwartet die Behörde eine stabilere Putenproduktion und geringere Kosten für die Bekämpfung von Ausbrüchen und Entschädigungszahlungen.
Geimpfte Puten dürfen nicht ohne Genehmigung verbracht werden
Die Impfung bringt für die Betriebe allerdings zusätzliche Vorgaben mit sich. Putenhalter dürfen geimpfte Tiere nur mit Genehmigung der Fødevarestyrelsen zwischen Betrieben oder zur Schlachtung transportieren.
Zudem dürfen geimpfte und nicht geimpfte Vögel nicht im selben Betrieb gehalten werden. Damit gelten für das Verbringen geimpfter Tiere besondere Einschränkungen.
HPAI-Ausbruch trotz Impfung: Tiere werden getötet
Auch eine Impfung schützt einen Betrieb nicht vor den üblichen Maßnahmen bei einem bestätigten HPAI-Ausbruch. Wird das Virus in einem geimpften Bestand nachgewiesen, behandelt die Behörde diesen genauso wie einen nicht geimpften Geflügelbestand.
Die Tiere werden getötet. Außerdem richtet die Behörde die vorgeschriebenen Zonen rund um den betroffenen Betrieb ein.
Geflügelpest-Impfung könnte Folgen für den Export haben
Die dänische Behörde hat auch mögliche Folgen für den Export geprüft. Nach ihrer Einschätzung enthalten die derzeit geltenden bilateralen Vereinbarungen mit Drittländern keine Regelungen, die dänische Exporte nach Einführung der HPAI-Impfung grundsätzlich verhindern würden.
Ganz ausschließen kann die Fødevarestyrelsen Handelsbeschränkungen jedoch nicht. Einzelne Staaten könnten als Reaktion auf das Impfprogramm Einfuhrbeschränkungen für dänische Produkte verhängen.
Das Fleisch geimpfter Puten könne dagegen ohne Einschränkungen erzeugt, verkauft und verzehrt werden. Die eingesetzten HPAI-Impfstoffe beeinträchtigten die Lebensmittelsicherheit nicht.
Nur zugelassene HPAI-Impfstoffe sollen zum Einsatz kommen
Dänemark will ausschließlich HPAI-Impfstoffe einsetzen, die von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassen und für Puten kommerziell verfügbar sind. Welche Präparate die Betriebe konkret verwenden sollen und wie das Impfprogramm aufgebaut sein wird, steht noch nicht fest.
Auch die Durchführung will die Behörde klar regeln. Impfen dürfen ausschließlich Tierärzte, welche die Fødevarestyrelsen dafür bestimmt. Die zuständigen Tierärzte sollen in der Impfgenehmigung des jeweiligen Betriebs benannt werden.








































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