Die Schweiz baut den Verbraucherschutz bei tierischen Lebensmitteln weiter aus. Ab Juli 2027 müssen Fleisch, Eier und Milch gekennzeichnet werden, wenn Tiere schmerzhafte Eingriffe ohne Betäubung oder Schmerzausschaltung erfahren haben. Die neuen Vorgaben betreffen auch Geflügelprodukte und könnten die Diskussion über Tierwohlstandards in Europa weiter anheizen.
Ab dem 1. Juli 2027 sollen Verbraucher in der Schweiz besser erkennen können, unter welchen Bedingungen Tiere gehalten und behandelt wurden.
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) plant eine verpflichtende Kennzeichnung für Fleisch, Eier und Milch. Die Kennzeichnung greift dann, wenn Tiere schmerzhafte Eingriffe ohne ausreichende Schmerzausschaltung erlitten haben.
Die Regelung betrifft sowohl importierte als auch inländische Produkte. Für heimische Erzeugnisse erwartet die Schweizer Regierung allerdings kaum zusätzlichen Kennzeichnungsbedarf.
Schnabelkürzen und Kastration stehen im Fokus
Zu den betroffenen Eingriffen zählen unter anderem:
- Schnabelkürzen bei Hühnern und Truthühnern,
- die Zwangsfütterung von Gänsen und Enten,
- die Kastration von Schweinen und Rindern,
- das Enthornen von Rindern,
- Schwanzkupieren bei Schweinen sowie
- das Kürzen von Zähnen.
Länderlisten sollen Klarheit schaffen
Um die Regelung praktisch umzusetzen, erstellt die Schweiz jetzt verbindliche Listen mit Ländern, deren Tierwohlstandards als ausreichend gelten.
Produkte aus Staaten, in denen solche Eingriffe ohne Betäubung verboten sind, sollen keine zusätzliche Kennzeichnung benötigen.
Zudem können Betriebe nachweisen, dass sie Eingriffe entweder gar nicht durchführen oder nur unter Betäubung beziehungsweise Schmerzausschaltung vornehmen. Auch in diesen Fällen entfällt die Kennzeichnung.
Die Vernehmlassung zur Länderlisten-Verordnung läuft bis zum 13. Oktober 2026.
Schweizer Produktion weitgehend nicht betroffen
Nach Angaben des EDI gelten viele der betroffenen Praktiken in der Schweiz bereits als verboten oder nur unter Betäubung erlaubt.
Deshalb rechnet die Regierung damit, dass Produkte aus Schweizer Erzeugung in den meisten Fällen keine zusätzliche Kennzeichnung tragen müssen.
Für Importeure und ausländische Lieferanten könnten die Anforderungen dagegen deutlich steigen.

































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