Schweiz erlaubt wieder tierische Proteine – unter strengen Bedingungen

02 Dezember 2025
Futterzusatzstoffe
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Die Schweiz öffnet ihre Futtervorschriften: Ab 2026 dürfen Produzenten wieder bestimmte tierische Proteine für Geflügel und Schweine nutzen. Strenge Regeln sollen verhindern, dass Risiken für Tiere oder Verbraucher entstehen.

Regierung passt Gesetz an

Die Schweizer Regierung hat die Futtermittelgesetzgebung überarbeitet. Ab dem 1. Januar 2026 dürfen Hersteller wieder bestimmte verarbeitete tierische Proteine einsetzen: Geflügelproteine für Schweine und Schweineproteine für Geflügel. Das Land will wertvolle Nebenprodukte aus gesunden Tieren besser nutzen und Ressourcen effizienter einsetzen.

Insektenprotein erreicht weitere Tierarten

Bisher durften Betriebe Insektenproteine nur an Nutzfische verfüttern. Ab 2026 gilt die Erlaubnis auch für Geflügel und Schweine. Die Regierung sieht darin eine nachhaltige Ergänzung, weil Insekten sich ressourcenschonend produzieren lassen.

Weiterhin tabu für Wiederkäuer

Für Rinder, Schafe und Ziegen bleibt der Einsatz verarbeiteter tierischer Proteine verboten. Die Maßnahme stammt aus dem Jahr 2001, als die Schweiz die BSE-Bekämpfung verschärfte. Zulässig bleiben jedoch Gelatine und Kollagen aus Wiederkäuern – allerdings nur für die Fütterung von Nichtwiederkäuern. Risikomaterial wie Tierkörper bleibt strikt verboten.

Hohe Anforderungen an Sicherheit und Kontrolle

Damit kein Protein die Tierart wechselt, schreibt die Schweiz eine strikte Trennung in der gesamten Produktionskette vor. Jeder Betrieb muss für jede Proteinart einen eigenen, behördlich bewilligten Betriebszweig führen. Vermischungen dürfen nicht passieren; lückenlose Rückverfolgbarkeit ist Pflicht. Branchenrichtlinien ergänzen die staatlichen Vorgaben. Die kantonalen Veterinärdienste und die amtliche Futtermittelkontrolle von Agroscope überwachen die Einhaltung.

Geflügelnews
Bild: Adobe Stock_Brilliant Eye

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