Ihrer Forderung nach einer Kennzeichnungspflicht für NGTs entlang der gesamten Wertschöpfungskette sowie nach detaillierten Koexistenzregelungen haben Lebensmittelunternehmen in einem Offenen Brief Nachdruck verliehen.
Anlässlich des 15-jährigen Jubiläums des „Ohne GenTechnik“-Siegels haben mehrere Lebensmittelunternehmen einen offenen Brief an Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir und die übrigen EU-Agrarminister veröffentlicht. Darin verlangen sie eine lückenlose Rückverfolgbarkeit aller Lebensmittel, die mit Neuen Genomischen Techniken (NGT) hergestellt wurden. Zudem brauche es detaillierte Koexistenz-Maßnahmen, um einen fairen Wettbewerb sicherzustellen.
Nachvollziehen, woher die Lebensmittel kommen
„Als führende Unternehmen der Lebensmittelbranche in Deutschland und Österreich begrüßen wir das Votum des Europaparlaments zu lückenloser Kennzeichnung aller aus NGT-Pflanzen hergestellten Produkte ausdrücklich“, heißt es in dem Brief. Unterzeichner sind unter anderem die Drogeriekette dm, die Andechser Molkerei und Alnatura. Weitere Unternehmen sollen demnach als Unterstützer gewonnen werden. Vorgestellt wurde der Brief von den Mit-Initiatoren und Chefs von Frosta und der Molkerei Berchtesgadener Land beim „VLOG-Forum 2024“ des Verbandes Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG) am Donnerstag (20.6.) in Berlin.
„Jeder sollte nachvollziehen können, ob ein Lebensmittel mit oder ohne Gentechnik produziert wurde, um sich entsprechend entscheiden zu können“, argumentierte der Frosta-Vorstandsvorsitzende, Felix Ahlers. Gemeinsam mit 1.600 zuliefernden Landwirten stehe man gegen die Gentechnik-Pläne der EU-Kommission, ergänzte Bernhard Pointner, Geschäftsführer der Molkereigenossenschaft Berchtesgadener Land. „Wir wollen, dass die vom EU-Parlament verabschiedete Verpflichtung zu Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit unverändert Gültigkeit hat.“
Hintergrund des offenen Briefes sind die Pläne der EU-Kommission zu einer Reform des europäischen Gentechnikrechts. Die Kommission strebt bekanntlich an, NGT der Klasse 1 von den strengen Zulassungsregeln der bestehenden Gesetzgebung befreien. Während das Europaparlament im Februar eine Position zu dem Gesetzesvorhaben beschlossen hat, kam es bislang im Rat unter der belgischen Präsidentschaft zu keiner Einigung.
Der zentrale strittige Punkt sei derzeit die Frage nach der Patentierbarkeit, sagte der Direktor in der Generaldirektion Gesundheit (DG SANTE), Dr. Klaus Berend, bei einer Podiumsdiskussion. Die Kommission habe daher eine Studie zu den möglichen Auswirkungen bereits für den kommenden Mai angekündigt: etwa ein Jahr früher als ursprünglich geplant.
Um die Patentfragen rund um die NGT zu klären, sind Berend zufolge neben einer geänderten Biopatentrichtlinie auch Regelungen zu angemessenen Lizenzgebühren im Gespräch. Nach Ansicht der EU-Kommission müssen dabei aber auch außer-landwirtschaftliche Anwendungsbereiche der NGT berücksichtigt werden, wie etwa in der Medizin. Berend betonte, dass die Kommission die NGT-1 Sorten gleichwertig zu mit konventionellen Methoden gezüchteten Sorten betrachtet. Daher sollten für sie auch die gleichen Regelungen mit Blick auf Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung gelten.
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