Nach fast drei Monaten intensiver Seuchenbekämpfung lockert der Landkreis Dahme-Spreewald erste Maßnahmen gegen die Newcastle-Krankheit. Zwei von vier Allgemeinverfügungen wurden aufgehoben. Damit endet in Teilen des Landkreises auch die Stallpflicht für Geflügel. Trotz der Entspannung bleiben Veranstaltungen mit Geflügel weiterhin verboten.
Newcastle-Sperrzonen in Bestensee und Königs Wusterhausen aufgehoben
Der Landkreis Dahme-Spreewald hat zwei Restriktionszonen aufgehoben, die nach Ausbrüchen der Newcastle-Krankheit eingerichtet worden waren. Betroffen sind die Bereiche Bestensee und Königs Wusterhausen. Die entsprechenden Tierseuchenverfügungen traten am 23. Mai 2026 außer Kraft.
Mit der Aufhebung entfallen sämtliche Maßnahmen in diesen Gebieten. Dazu gehört auch die Pflicht, Geflügel im Stall zu halten.
Zwei Allgemeinverfügungen bleiben bestehen
Trotz der Lockerungen gelten im Landkreis weiterhin zwei Tierseuchenverfügungen. Eine davon betrifft den Teil einer Überwachungszone aus dem Nachbarlandkreis Oder-Spree, der in Dahme-Spreewald hineinragt.
Die zweite Verfügung enthält zusätzliche Schutzmaßnahmen des brandenburgischen Landwirtschaftsministeriums. Deshalb bleiben Geflügelausstellungen, Märkte und andere Veranstaltungen mit Geflügel im gesamten Landkreis weiterhin untersagt.
Landkreis spricht von außergewöhnlichem Seuchengeschehen
Der für das Veterinärwesen zuständige Beigeordnete Stefan Wichary bezeichnete die Entwicklung als wichtigen Schritt zurück zur Normalität. Seit dem 7. April sei kein neuer Ausbruch mehr festgestellt worden. Zudem hätten sämtliche Untersuchungen in den Restriktionsgebieten keine Hinweise mehr auf das Newcastle-Virus ergeben.
Innerhalb von nur fünf Wochen registrierte der Landkreis insgesamt 21 bestätigte Ausbrüche. Die Behörden sprechen von einem bislang beispiellosen Tierseuchengeschehen in der Region. Vor allem die vielen kleinen Geflügelhaltungen erschwerten die Bekämpfung erheblich.
Mehr als 600 Kontrollen durchgeführt
Nach Angaben der Amtstierärztin Dr. Jana Guth kontrollierten die Behörden mehr als 600 Geflügelhaltungen. Unterstützung erhielt der Landkreis von Veterinärteams anderer Kreise sowie von niedergelassenen Tierärzten.
Guth dankte den Geflügelhaltern ausdrücklich für ihre Kooperation. Ohne die Unterstützung der Betriebe hätten die Behörden die umfangreichen Kontrollen und die Aufhebung der Maßnahmen nicht so schnell umsetzen können.
Behörden mahnen weiter zur Vorsicht
Die Veterinärbehörde warnt dennoch vor Nachlässigkeit. Auch Hobbyhalter sollen die Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einhalten. Futter, Einstreu und Trinkwasser müssen für Wildvögel unzugänglich bleiben. Regenwasser eigne sich deshalb nicht als Tränkwasser für Geflügel.
Außerdem empfehlen die Behörden, beim Betreten von Geflügelställen separates Schuhwerk oder Überziehschuhe zu verwenden. Nur strenge Hygienemaßnahmen könnten neue Ausbrüche verhindern.
Wiederbelegung der Betriebe noch nicht erlaubt
Die Aufhebung der Sperrzonen bedeutet nicht automatisch, dass betroffene Betriebe wieder Tiere einstallen dürfen. Die Veterinärbehörden prüfen weiterhin die Voraussetzungen für eine sichere Wiederbelegung.
Für die Aufhebung aller Restriktionen schreibt das Tierseuchenrecht eine Mindestfrist von 30 Tagen nach der Reinigung und Desinfektion des letzten betroffenen Betriebs vor. Zusätzlich müssen Behörden Geflügelhaltungen in Schutz- und Überwachungszonen umfassend kontrollieren.

































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