Putenfleisch aus der höheren Haltungsform 3 (HF 3) wird zunehmend nachgefragt. Bisher gab es bei Vermarktern unterschiedliche Zusatzanforderungen. Das machte es für Mäster und Verarbeiter nicht einfacher. Ab dem 1. Juli 2026 gibt es unter dem Dach von ITW einheitliche Regelungen. Johannes Bünger vom Moorgut Kartzfehn berichtet.
Der Markt für Geflügelfleisch läuft derzeit bekanntlich gut. Johannes Bünger von der Putenbrüterei Moorgut Kartzfehn betont, dass die Haltungsform 3 des Lebensmittelhandels (LEH) verstärkt vom Markt nachgefragt wird. Zu den Haltungskriterien dieser Stufe gehört bekanntlich ein Außenklimabereich. In Kürze geht HF 3 in das neu geschaffene ITW-Programm Frischluftstall über.
Putenställe mit innenliegendem Wintergarten
Viele Putenmäster und -mästerinnen haben Interesse, ihre vorhandenen Ställe für HF 3 umzubauen, scheitern aber an der Baugenehmigung. Wenn ein Wintergarten angebaut werden soll, müssen höhere Emissionswerte angesetzt werden und je nach Standort bedeutet das gegebenenfalls, dass der Anbau eines Wintergartens nicht möglich ist. Einige Putenmäster sind deshalb den Weg gegangen, in ihrem Stall einen innenliegenden Außenklimabereich einzurichten. Hierfür ist keine Umbaugenehmigung nötig und es konnte auf die gestiegene Nachfrage des Handels nach HF 3 reagiert werden.
Johannes Bünger erläutert die Hintergründe: Gerade bei Puten gab es hier eine sehr dynamische Entwicklung. Die Haltungsstufen des Handels wurden 2019 ins Leben gerufen. Rund 90 Prozent des Lebensmittelhandels unterschrieben die Vereinbarungen zu den Haltungsstufen. Das Logo ist inzwischen bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern bekannt.
Discounter brachten Verarbeiter in Zugzwang
2023 kündigte Aldi Süd als erste Lebensmittelkette an, bereits ab März 2024 das Putenfrischfleischsortiment ausschließlich aus HF 3 oder höher anzubieten. „Das war sechs Jahre früher als ursprünglich im Verbund angekündigt“, so der Berater. Diese Entscheidung brachte Vermarkter und Putenmäster erheblich in Zugzwang, die entsprechende Ware zur Verfügung stellen zu können.
„Die Umstellung auf HF 3 und die damit verbundene Reduzierung der Tierzahl bei innenliegendem Wintergarten musste sich für die Mäster lohnen“, so Johannes Bünger. Mit einem Aufschlag von 0,22 Euro/kg Lebendgewicht konnte das erreicht werden. Mit rund 20 Prozent weniger Tieren konnten ähnlich höhere Erlöse als vorher mit Haltungsform 2 generiert werden.
Vermarkter stellten Zusatzkriterien auf
Die Vermarkter mussten gleichmäßige Lieferungen von HF 3-Puten über alle Wochen sicherstellen. Dazu mussten sich viele Mäster mit nicht zu großen Einheiten beteiligen. „Eine weitere besondere Herausforderung war hierbei, dass jeder Vermarkter bei HF 3 noch eigene Zusatzregeln aufgesattelt hat“, so der Putenexperte. Das betrifft die maximal anrechenbare Fläche des Außenklimabereichs, die Mindestöffnung der Seitenwände oder die Anzahl der Auslauföffnungen zwischen Stall und Außenklimabereich.
Wie er betont, war die Putenwirtschaft sehr bestrebt, einheitliche Kriterien für HF 3 zu haben, um die Vermarktung einfacher zu gestalten. Das wird jetzt in Kürze der Fall sein: Unter dem Dach der Initiative Tierwohl gibt es seit dem 1. Mai 2026 das ITW-Programm Frischluftstall für Puten, das den Kriterien von HF 3 entspricht. Ab dem 1. Juli diesen Jahres sollen die HF 3-Putenmäster in das entsprechende ITW-Programm überführt werden. Die ITW-Kriterien sind wie folgt:
- Die maximal anrechenbare Fläche des Außenklimabereichs beträgt 30 Prozent der Stallgrundfläche.
- Die Außenwand muss mindestens zu 50 % geöffnet sein.
- Die Auslauföffnungen müssen 5 % der Länge bzw. Breite der Stallwand umfassen und gleichmäßig verteilt sein.
- Je 400 qm Stallfläche muss ab der 2. Lebenswoche ein Beschäftigungsmaterial angeboten werden.
- Je 400 qm Stallfläche muss ab der Mastphase, spätestens ab der 11. Lebenswoche ein zweites Beschäftigungsmaterial angeboten werden.
- Bei Verhaltensauffälligkeiten muss ein drittes Beschäftigungsmaterial je 400 qm Stallfläche angeboten werden.
Die Umstellung auf das neue ITW-Programm Frischluftstall bedeutet naturgemäß erst etwas mehr Bürokratie, so Bünger. Man muss sich hierfür anmelden und eine Teilnahmeerklärung abgeben, auch, wenn man im bisherigen HF 3 der Vermarkter dabei ist. Für die Teilnahme an ITW-Programm Frischluftstall ist zum Start ein Programmaudit nötig, bzw. für Betriebe, die bereits bei ITW dabei sind, ein Wechselaudit in die höhere Stufe.
ITW schafft Voraussetzungen für Umstellung
Bei ITW konnte man sich mit seiner VVVO-Nummer bisher nur für eine Haltungsform entscheiden. In der Putenmast ist es jedoch so, dass viele Betriebe nur einzelne Ställe für die HF 3 umgebaut haben, in anderen Ställen aber weiter für HF 2 mästen. Speziell in Nordrhein-Westfalen gab es das Problem, dass man dort als Betrieb mit mehreren Ställen nicht die Möglichkeit hat, für diese mehrere VVVO-Nummern zu haben. Dadurch entstand eine unklare Situation, wie der Übergang von HF3 in das ITW-Programm Frischluftstall gehen kann.
Inzwischen ist dafür eine Lösung gefunden: Die ITW-Gremien haben beschlossen, dass es zukünftig für ITW-Teilnehmer möglich ist, einen Betrieb mit unterschiedlichen Haltungsformen unter einer VVVO-Nummer anzumelden. Ein Betrieb kann also einzelne Ställe jeweils zu unterschiedlichen ITW-Programmen anmelden. Dafür wird für die betroffenen Betriebe eine Prüfung auf Stallebene eingeführt. Damit sollte der reibungslose Übergang für alle HF 3-Betriebe gesichert sein.

































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