Gute Nachrichten aus Brüssel für die Biobranche

23 Juni 2026
Politik
EU Ökoverordnung

Die EU-Ökoverordnung ist quasi das „Grundgesetz“ des ökologischen Wirtschaftens in der Landwirtschaft. Es befindet sich derzeit in der Überarbeitung. Peter Röhrig vom BÖLW informiert über den aktuellen Stand.

Peter Röhrig ist Geschäftsführer vom Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft, BÖLW. Das ist der Spitzenverband landwirtschaftlicher Erzeuger, Verarbeiter und Händler ökologischer Lebensmittel in Deutschland. Alle namhaften Bioverbände sind hier Mitglied. Zum BÖLW gehören rund 55.000 Bio-Unternehmen mit 380.000 Beschäftigten. Die Biobranche ist hierzulande im Aufwind. Das Umsatzwachstum lag im 1. Quartal 2026 bei 6 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal. 

Aufgabe des BÖLW ist u.a. die politische Interessensvertretung, nicht nur hierzulande, sondern auch in Brüssel. Die EU-Ökoverordnung ist das grundlegende Regelwerk für den ökologischen Landbau. Sie legt europaweit einheitliche Standards für die Erzeugung, Verarbeitung, Kontrolle und Kennzeichnung von Bio-Lebensmitteln und -Futtermitteln fest. 

Novelle soll Vereinfachungen bringen

Die EU-Ökoverordnung befindet sich derzeit in der Überarbeitung. Das wurde vor eineinhalb Jahren angestoßen mit unter anderem dem Ziel einer Vereinfachung der Regelungen für landwirtschaftliche Betriebe. Im Dezember vergangenen Jahres wurde dazu dann ein Gesetzesentwurf vorgelegt. Über den aktuellen Stand in Sachen Geflügel informierte Peter Röhrig kürzlich auf dem Bio-Legehennenforum in Ankum (Niedersachsen). 

Der vorliegende Gesetzesentwurf beinhaltet unter anderem, dass Junggeflügelställe weiterhin keinen Auslauf vorhalten müssen für die Zeit, wenn die Tiere noch nicht befiedert sind. Der Auslauf muss erst zur Verfügung stehen, wenn bei den Jungtieren eine ausreichende Befiederung vorhanden ist. 

Ein brennendes Thema in der Bio-Geflügelmast ist nach wie vor die Frage, ob ein Betrieb mehr als eine Produktionseinheit, sprich mehr als einen Stall haben darf. Der aktuelle EU-Gesetzentwurf sieht vor, dass das weiterhin erlaubt bleiben soll, so Peter Röhrig. 

0 Tage Wartezeit bei Wurmmitteln

Ein anderer wichtiger Punkt vor allem für die Bio-Legehennenhalter: Die Wartezeit nach Medikamentengaben soll demnächst auch 0 Tage betragen, wenn 0 Tage angegeben sind. Bislang gilt laut EU-Ökoverordnung für allopathische/chemische Mittel eine Mindestwartezeit von 48 Stunden, selbst wenn das Medikament vom Hersteller mit "0 Tagen" angegeben ist. Für Bio-Legehennen gilt demnach bei der Entwurmung mit chemisch-synthetischen Mitteln eine Wartezeit von mindestens 48 Stunden nach der letzten Anwendung. Während der Behandlung plus dieser Frist dürfen die Eier nicht als Bio-Eier verkauft werden. Der EU-Entwurf schafft künftig eine eindeutige Regelung ohne Spielraum, so der BÖLW-Geschäftsführer. 

EU-Novelle soll dieses Jahr kommen

Wie Peter Röhrig informierte, liegt der Entwurf derzeit beim EU-Parlament zur Beratung, der Plan sei, die Gesetzesnovelle noch in diesem Jahr zu verabschieden. Zum Entwurf liegen über 200 Änderungsanträge vor. Davon betreffen auch einige den Geflügelsektor. 

Ein Punkt ist die Möglichkeit, dauerhaft konventionelle Küken zukaufen zu können. Der BÖLW lehnt diese Möglichkeit klar ab, es solle nur eine Genehmigung bei Nicht-Verfügbarkeit von Bio-Küken geben. 

In der Diskussion auf EU-Ebene ist ebenso eine längerfristige Ausnahme für den Einsatz von 5 % konventionellem Eiweiß im Bio-Futter für Jungtiere – in Ermangelung von ausreichend Bio-Eiweißfutter. In Deutschland gilt im Moment eine entsprechende Übergangsregelung, die nach jetzigem Rechtsstand Ende diesen Jahres regulär auslaufen würde. 

5 % konventionelles Eiweiß auf Dauer

Rudolf Joost-Meyer zu Bakum war in Norddeutschland Pionier der Biofutterherstellung mit Schwerpunkt Geflügelfutter. Er ist in verschiedenen Gremien der Branche aktiv. Auf dem Bio-Legehennenforum in Ankum zeigte er sich sehr zuversichtlich, dass es eine dauerhafte Regelung geben werde, 5 % konventionelles Eiweiß im Biofutter einsetzen zu dürfen. Zum Hintergrund erläuterte er, dass es aktuell in anderen EU-Ländern lockerere Regelungen gebe. Dort werde konventionelles Eiweiß im Biofutter zum Teil deutlich länger eingesetzt. Auch er betonte wie Peter Röhrig, dass es für die Planungen der Futtermittelwirtschaft und Betriebe sehr wichtig sei, hier bald Klarheit zu bekommen, wie es nächstes Jahr weitergeht. 

Die EU will im 3. Quartal kommenden Jahres eine Harmonisierung der Anforderungen für Geflügel unterschiedlichen Alters angehen. Es geht dabei um Auslaufflächen und Besatzdichten für junges Mastgeflügel. Der Vorschlag des BÖLW hierzu ist 1 qm Auslauf für 1,5 kg Lebendgewicht bei Jungtieren und bei Masthähnchen eine Reduzierung von 4 qm auf 2,5 qm. In der Putenaufzucht soll es keine geschlossene Abtrennung zwischen Gruppen mehr geben. Außerdem hat sich das BÖLW dafür ausgesprochen, dass eine Legehenne bis zur 20. - 22. Woche als Junglegehenne definiert wird und nicht wie bisher nur bis zur 18. Woche. „Das würde das Management erheblich vereinfachen“, so Peter Röhrig. 

Haltungskennzeichnung: Geflügel soll vorgezogen werden

Zudem informierte Peter Röhrig auch über den aktuellen Stand in Deutschland zur staatlichen Tierhaltungskennzeichnung. Der Gesetzentwurf ist quasi in der Dauerschleife der Überarbeitung. „Bio“ ist bekanntlich als eigene Stufe vorgesehen. Für den Bereich Schwein soll es jetzt Regelungen ab dem 1. Januar 2027 geben. Entgegen den bisherigen Verlautbarungen soll als nächster Bereich dann doch das Geflügel kommen und nicht, wie bisher angedacht, der Rindfleischbereich. Konkrete Zeitpläne gibt es hierfür aber noch nicht. 

Christa Diekmann-Lenartz
Bild: AdobeStock_ferkelraggae

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