EU-Agrarpolitiker wollen strengere Emissionsauflagen erst ab 40.000 Hühnern

07 September 2026
Politik
Hähnchen

Bei der EU-Industrieemissionsrichtlinie könnte sich für Tierhalter noch einmal Entscheidendes ändern. Der Landwirtschaftsausschuss des Europaparlaments will die 2024 beschlossenen GVE-Grenzen kippen und wieder Stallplätze als Maßstab nutzen. Für Geflügel fordert er eine Grenze von 40.000 Plätzen.

Der Landwirtschaftsausschuss (AGRI) des Europaparlaments will die Regeln der EU-Industrieemissionsrichtlinie (IED) für Tierhalter deutlich verändern. Statt der 2024 beschlossenen Schwellenwerte auf Basis von Großvieheinheiten (GVE) sollen künftig wieder Tierplätze darüber entscheiden, welche Betriebe strengere Emissionsauflagen erfüllen müssen.

Das sieht die Stellungnahme des AGRI-Ausschusses zum sogenannten Umwelt-Omnibus vor. Die Abgeordneten beschlossen sie am 2. September. Damit stellen sie zentrale Teile der 2024 beschlossenen IED-Regeln wieder infrage.

AGRI fordert IED-Grenze von 40.000 Plätzen für Geflügel

Nach dem Willen der Agrarpolitiker sollen die strengeren IED-Vorgaben künftig für Betriebe mit mehr als 40.000 Geflügelplätzen gelten. Bei Schweinen fordert der Ausschuss eine Grenze von 2.000 Plätzen, bei Sauen von 750 Plätzen.

Damit würde die EU zur früheren Berechnungsgrundlage zurückkehren. Die 2024 beschlossenen Schwellenwerte orientieren sich dagegen an Großvieheinheiten.

Diese sehen für Schweinehaltungen eine Grenze von mehr als 350 GVE vor. Bei Legehennen liegt sie bei 300 GVE, bei Masthühnern bei 280 GVE. Für gemischte Betriebe mit Schweinen und Geflügel gelten 380 GVE. Die neuen Vorgaben sollen frühestens ab 2030 schrittweise greifen. Rinder sind bislang ausgenommen.

Weniger Bürokratie für Tierhalter gefordert

Der Landwirtschaftsausschuss will zugleich den Verwaltungsaufwand senken. Die Abgeordneten fordern einfachere Registrierungsverfahren und eine stärkere digitale Verarbeitung von Daten.

Betriebe sollen außerdem Angaben nicht mehrfach übermitteln müssen. Informationen, die Landwirte bereits für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) oder aufgrund anderer Vorschriften melden, sollen nicht noch einmal für die IED erfasst werden.

Auch bei der Bewertung zusammenarbeitender Betriebe fordert der AGRI-Ausschuss Änderungen. Landwirtschaftliche Kooperationen sollen nicht automatisch dazu führen, dass mehrere Betriebseinheiten für die IED gemeinsam betrachtet werden.

EU-Kommission hatte bereits Änderungen an der IED vorgeschlagen

Die EU-Kommission hatte im Dezember 2025 mit ihrem Umwelt-Omnibus ebenfalls Änderungen an den IED-Regeln vorgeschlagen. Danach sollen Biogeflügelhalter von den Vorgaben ausgenommen werden.

Zudem will die Kommission die Berechnung der Bestandsgröße bei Schweinen vereinfachen. Noch nicht entwöhnte Ferkel sollen bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden.

Der Landwirtschaftsausschuss geht mit seinen Forderungen nun weiter und stellt die 2024 eingeführten GVE-Grenzen grundsätzlich infrage.

Entscheidung über neue IED-Grenzen ist noch nicht gefallen

Fest steht die Rückkehr zu Stallplatzgrenzen allerdings noch nicht. Federführend bei der Position des Europaparlaments ist der Umweltausschuss (ENVI). Er soll am 4. November über seinen Entwurf abstimmen. Die AGRI-Forderungen kann er übernehmen, muss es aber nicht.

Voraussichtlich Ende November soll anschließend das Plenum des Europaparlaments entscheiden. Haben sich bis dahin auch die EU-Mitgliedstaaten auf ihre Position verständigt, können danach die Verhandlungen zwischen Parlament, Mitgliedstaaten und EU-Kommission beginnen.

Bauernverbände begrüßen Forderung nach höheren Schwellenwerten

Unterstützung erhält der Vorstoß aus dem Berufsstand. Die europäischen Bauern- und Genossenschaftsverbände Copa und Cogeca begrüßten die AGRI-Position. Auch der Deutsche Bauernverband (DBV) bewertet die geforderten Korrekturen positiv.

Christine Singer, Berichterstatterin des AGRI-Ausschusses, fordert, die Industrieemissionsrichtlinie auf große und emissionsintensive Anlagen zu konzentrieren. Bäuerliche Betriebe dürften nicht durch unverhältnismäßige Bürokratie belastet werden.

Der DBV sieht in den Vorschlägen die Chance auf mehr Planungssicherheit für Tierhalter. Nun müssten nach Ansicht des Verbandes der Umweltausschuss und anschließend das Plenum die Änderungen unterstützen.

Geflügelnews, AgE
Bild: ZDG

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