Industrieemissionsrichtlinie der Europäischen Kommission: Kompromiss gefunden!

29 November 2023
Politik
Bio Hähnchenmast

Bei der Europäischen Kommission hat die Novelle der Industrieemissionsrichtlinie (IED) eine entscheidende Hürde genommen. Rat und Parlament haben sich gestern auf eine gemeinsame Position verständigt.

Schwelle von 300 GVE für Legehennen

Für die Geflügelhaltung haben sich Rat und Parlament auf einen Schwellenwert von 300 Großvieheinheiten (GVE) für Legehennen und 280 GVE für Masthühner verständigt, ab denen die Betriebe von der Richtlinie erfasst werden. Bei Schweinen sollen die Grenzen bei 350 GVE gezogen werden. Ausnahmen sollen für extensive Haltungsmethoden und den Ökolandbau gelten; auch Haltungsformen mit einem hohen Anteil an Freilauf sollen ausgenommen werden. Für Gemischtbetriebe mit Schweine- und Geflügelhaltung sieht der Kompromiss 380 GVE vor.

Neubewertung bis 2026

Größter Streitpunkt war dem Vernehmen nach die Einbeziehung der Rinderhaltung. Während sich das Parlament dagegen ausgesprochen hatte, sollten nach den Vorstellungen der Mitgliedstaaten Rinderbetriebe ab 350 GVE von der Richtlinie erfasst werden.

Der nun gefundene Kompromiss sieht vor, dass Rinderhalter zunächst außen vor bleiben. Allerdings soll die EU-Kommission beauftragt werden, bis zum 31. Dezember 2026 eine Neubewertung der Notwendigkeit einer Verringerung der Emissionen aus der Tierhaltung vorzulegen. Die Rinderhaltung soll dabei auch berücksichtigt werden. Untersuchen soll die Brüsseler Behörde zudem, inwieweit Importe aus Drittstaaten den Vorgaben der überarbeiteten IED unterworfen werden sollten.

Die Einigung muss nun noch von Rat und Parlament abgesegnet werden. Die Novelle tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Dann haben die Mitgliedstaaten 22 Monate Zeit, die Vorgaben umzusetzen. Die EU-Kommission hatte ursprünglich vorgeschlagen, für alle Tierhaltungen einen Grenzwert von 150 GVE anzusetzen.

Geflügelnews, AgE
Bild: Kristoffer Finn

Reagieren

Geflügelnews lädt Sie ein, auf Artikel zu reagieren und schätzt Reaktionen mit Inhalt. Die Redaktion behält sich das Recht vor, beleidigende oder kommerziell motivierte Reaktionen ohne Angabe von Gründen zu entfernen.