Die Themen Umwelt, Industrieemissionen und Sicherheit gewinnen immer mehr an Bedeutung, weshalb die EU-Kommission ihre Industrial Emissions Directive (IED – Emissionsrichtlinie), überarbeitet hat.
Strengere Vorgaben für Emissionen
Die Überarbeitung dieser Richtlinie steht für grundlegende Elemente des europäischen grünen Deals, bei dem die Umweltauswirkungen der Industrie reduziert werden sollen. Dazu gehören vor allem strengere Vorgaben für Luft und Wasser, unter anderem
- strengere Grenzwerte in den Genehmigungen,
- die Harmonisierung der Vorgaben in den Mitgliedsstaaten und
- die Förderung von Innovationen und neuen Technologien.
Die Änderungen in der Emissionsrichtlinie werden auch Auswirkungen auf die Entwicklung der Landwirtschaft, und hier vor allem der Viehbestände haben. Auch der Geflügelsektor wird betroffen sein, insbesondere der konventionelle Bereich. Immerhin stammen 39 Prozent der Emissionen aus der intensiven Geflügel- und Schweinehaltung.
Informationen über den Inhalt der neuen Emissionsrichtlinie hat die Kommission kürzlich zur Verfügung gestellt.
Ziel für 2050 - Null Emissionen
Für das Jahr 2050 hat die EU-Kommission das Ziel „Null Emissionen“ definiert, wobei der Tierhaltungssektor von diesen strengen Vorgaben nicht betroffen sein soll, allerdings mit Vorgaben.
Die bisherige Regelung für die intensive Haltung von Geflügel betraf mehr als 40 000 Plätze für Geflügel, künftig sind es Anlagen mit 150 Großvieheinheiten (GVE) oder mehr. Je nach Lebendmasse entsprechen 250 bis 300 Legehennen bzw. 450 Masthähnchen einer GVE.
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