Antibiotikaminimierung: Niedersachsen regelt Kontrolle neu

04 Juli 2024
Stallmanagement
Legehennen_Auslauf_Fürstenhof

Niedersachsen geht bei der Kontrolle der Antibiotikaminimierung in der Tierhaltung einen neuen Weg. Künftig gilt ein Optionsmodell. Die Grundzuständigkeit für die Kontrollen liegt beim LAVES. Kommunale Veterinärbehörden können unter bestimmten Voraussetzungen die Überwachung weiterhin wahrnehmen.  

Niedersachsen regelt die Kontrolle der Antibiotikaminimierung in der Tierhaltung neu. Wie das Landwirtschaftsministerium am Mittwoch (3.7.) mitteilte, wurde die Zuständigkeit in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden durch ein Optionsmodell neu ausgerichtet. Demnach liegt die Grundzuständigkeit für die Kontrolle und Überwachung künftig beim Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES). Gleichzeitig besteht die Option, dass kommunale Veterinärbehörden - durch Antragstellung beim Agrarressort - unter bestimmten Voraussetzungen die Kontrolle weiterhin wahrnehmen können.

Nach Angaben des Ministeriums lag die Kontrolle der Umsetzung des Antibiotikaminimierungskonzepts auf den landwirtschaftlichen Betrieben bis Ende 2021 allein beim LAVES. Ab 2022 sei die amtliche Aufgabe zu den kommunalen Veterinärbehörden gewechselt. Ziel dieser die Verlagerung der Zuständigkeit sei es gewesen, Synergieeffekte zwischen der Antibiotikaeinsatz-Überwachung und der Kontrolle insbesondere nach Tiergesundheits- und Tierschutzrecht zu erzielen und zu nutzen.

25000 niedersächsische Betriebe überwachen

Ein wesentlicher Grund für die nun erfolgte Rückverlagerung ist laut Ministerium, dass die weitere Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes und die Kontrolle der Umsetzung immer anspruchsvoller werden und für die Aufgabenwahrnehmung spezialisiertes amtliches Personal erforderlich ist. Mit der Änderung des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) zum 1. Januar 2023 habe diese Aufgabe nochmals an Komplexität zugenommen.

Durch Ausweitung des Antibiotikaminimierungskonzepts auf weitere Nutzungsarten wie Milchkühe und Legehennen erhöhe sich die Gesamtzahl der zu überwachenden Betriebe in Niedersachsen von rund 19.000 auf rund 25.000.
Vor dem Hintergrund zunehmender Resistenzen von Bakterien gegen Antibiotika hatte die Bundesregierung am 1. April 2014 mit dem TAMG ein Erfassungssystem für Antibiotikagaben bei Rindern, Schweinen und Geflügel geschaffen. Mittels eines kennzahlenbasierten Vergleichs - dem sogenannten Benchmarking-System - werden die Antibiotikagaben der Nutztierhalter ermittelt. So werden Betriebe identifiziert, die zu häufig Antibiotika anwenden. Kommt es zu Überschreitungen der bundesweiten Vergleichskennzahlen, müssen Maßnahmen zur Reduzierung durchgeführt werden.

AgE
Bild: Cordula Möbius

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