Neues Tierarzneimittelgesetz: Antibiotika-Anwendung muss auch bei Jung- und Legehennen erfasst werden

03 Dezember 2022
Stallmanagement
junghennen

Die Antibiotika-Anwendung soll in Zukunft auch in Betrieben mit Jung- und Legehennenhaltung erfasst und systematisch reduziert werden. Das schreibt das aktuelle Tierarzneimittelgesetz vor. Einer Änderung des Gesetzes stimmte Bundestag am 1. Dezember 2022 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen zu. Das neue Gesetz wird Anfang Januar 2023 in Kraft treten. 

Ziel der Neuregelung ist, die Vergabe von antibiotisch wirksamen Arzneimitteln für landwirtschaftliche Nutztiere besser zu erfassen und dauerhaft zu senken. Zugleich werden Meldeverpflichtungen an die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) erfüllt. In der Novelle des Tierarzneimittelgesetzes wird erstmals ein Reduktionsziel für Antibiotika verankert. Demnach soll der Einsatz von Antibiotika um 50 Prozent gesenkt werden. 

Wichtungsfaktor für Antibiotika mit therapeutischer Relevanz

Das nationale Antibiotika-Minimierungskonzept wurde erweitert. Es gilt künftig nicht nur für die Tiermast, sondern auch für Betriebe mit Jung- und Legehennen sowie mit Sauen mit Saugferkeln, Milchkühen und Kälbern, die nicht im Haltungsbetrieb geboren sind. Weitere Neuerungen des Gesetzes betreffen die Überwachungsbehörden vor Ort. Diese sind künftig gesetzlich verpflichtet, Anordnungen und Maßnahmen zu treffen, wenn dies zur Verringerung des Antibiotikaeinsatzes in einem tierhaltenden Betrieb erforderlich ist. Für Antibiotika, die aufgrund ihrer therapeutischen Relevanz eine kritische Bedeutung haben (Colistin, Fluorchinolone und Cephalosporine der 3. und 4. Generation) soll es einen Wichtungsfaktor geben.

Geflügelnews
Bild: Cordula Möbius

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