Antibiotika-Einsatz soll noch besser erfasst werden

28 Juli 2022
Krankheiten
Schlauch- und Rohrsysteme zur industriellen Anwendung

Der Einsatz von Antibiotika auf landwirtschaftlichen Betrieben soll in Zukunft noch besser erfasst und dauerhaft gesenkt werden. Das steht in einem Gesetzentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums, den die Bundesregierung jetzt beschlossen hat. Künftig sollen zum Beispiel auch Betriebe mit Jung- und Legehennen, Milchkühen oder Sauen mit Saugferkeln ihre Antibiotika-Anwendung erfassen müssen und systematisch reduzieren. Bislang gilt dieses Konzept ausschließlich für die Tiermast.

Überwachungsbehörden werden gestärkt

Neu ist, dass die Behörden vor Ort künftig gesetzlich verpflichtet sind, Anordnungen und Maßnahmen zu treffen, wenn dies zur Verringerung des Antibiotikaeinsatzes in einem tierhaltenden Betrieb erforderlich ist. Für Colistin, Fluorchinolone und Cephalosporine der dritten und vierten Generation wird außerdem ein Gewichtungsfaktor in das Antibiotika-Minimierungskonzept aufgenommen. Für Tierärzte und Tierhalter soll damit ein Signal gesetzt werden, die Anwendung dieser Antibiotika mit kritischer Bedeutung für die Humanmedizin auf das unvermeidbare Minimum zu reduzieren.

Einsatz von Antibiotika bei Tieren wird weiter eingeschränkt

Zudem werden Regelungen zur Durchführung von EU-Recht erlassen, wie der EU-Tierarzneimittelverordnung. Demnach müssen die Mitgliedstaaten ab 2024 jährlich umfassende Daten zur Anwendung von Antibiotika bei Tieren an die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) übermitteln; der Einsatz von Antibiotika bei Tieren wird weiter eingeschränkt, indem zum Beispiel die prophylaktische Anwendung von Antibiotika bei Tiergruppen verboten wird. Darüber hinaus wird die Zulassung und Anwendung bestimmter Antibiotika bei Tieren untersagt, deren Wirkstoffe der Behandlung bakterieller Infektionen beim Menschen vorbehalten bleiben sollen. Demnach dürfen unter anderem Carboxy- und Ureidopenicilline, Kombinationen von Cephalosporinen mit β-Lactamase-Inhibitoren sowie Glycopeptide und Makrozykline nicht mehr zur Behandlung von Tieren eingesetzt werden.

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Bild: Geflügelnews

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