Vogelgrippe 2025: Entschädigungen für Geflügelhalter steigen auf bis zu 110 Euro

28 Oktober 2025
Spezialgeflügel
Gänse auf einer Wiese

Die Vogelgrippe breitet sich in Deutschland weiter aus. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer kündigt eine Anhebung der Entschädigungszahlungen für betroffene Geflügelbetriebe an. Künftig sollen bis zu 110 Euro pro Tier gezahlt werden. Weitere Schutzmaßnahmen wie Stallpflichten und Impfstrategien sollen die Tierbestände sichern und wirtschaftliche Schäden reduzieren.

Bund und Länder bündeln Kräfte gegen Vogelgrippe 2025

Angesichts der zunehmenden Ausbreitung der Vogelgrippe (H5N1) in Deutschland haben Bund und Länder eine engere Zusammenarbeit im Kampf gegen die Seuche angekündigt.

Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) betonte bei einem Treffen mit den Landwirtschaftsministern der Länder die Notwendigkeit, alle verfügbaren Kräfte zu bündeln, um die Ausbreitung des Virus zu stoppen und die Geflügelbestände effektiv zu schützen.

Höhere Entschädigungen für Geflügelhalter: bis zu 110 Euro pro Tier

Ein zentrales Element der geplanten Maßnahmen ist die deutliche Anhebung der Entschädigungszahlungen für betroffene Geflügelbetriebe. Bisher lag die Obergrenze der Zahlungen bei 50 Euro pro Tier. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat bei der EU beantragt, diesen Betrag auf bis zu 110 Euro zu erhöhen. Damit sollen Tierhalter im Seuchenfall besser abgesichert werden und die wirtschaftlichen Risiken für die Betriebe deutlich reduziert werden.

ZDG begrüßt neue Regelung für Tierseuchenkasse

Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich. „Damit reagiert die Politik auf die wachsenden Herausforderungen durch die Ausbreitung der Vogelgrippe und die damit verbundenen wirtschaftlichen Risiken für die Betriebe“, erklärte ZDG-Präsident Hans-Peter Goldnick. Künftig sollen nicht nur die Kosten für angeordnete Maßnahmen wie Tötung und Entsorgung übernommen werden, sondern auch der tatsächliche Marktwert der Tiere berücksichtigt werden. Besonders relevant sei dies für Zucht-, Eltern- und Großelterntiere.

Neben der Anhebung der Entschädigungszahlungen sollen weitere Schutzmaßnahmen geprüft werden. Dazu gehören Stallpflichten, Impfstrategien und weitere Biosicherheitsvorkehrungen. Ziel ist es, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und wirtschaftliche Schäden für die Geflügelwirtschaft so gering wie möglich zu halten.

Weitere Schutzmaßnahmen: Stallpflichten und Impfstrategien geprüft

Goldnick appellierte zudem an die Länder, die Schutzmaßnahmen konsequent umzusetzen. „Angesichts der schnellen Ausbreitung der Vogelgrippe ist es entscheidend, Biosicherheitsmaßnahmen zügig zu verstärken und landesweite Aufstallungen voranzubringen. Nur so können die Betriebe effektiv unterstützt werden.“

Geflügelnews
Bild: ZDG
Quelle: ZDG

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