Die Debatte um die Putenhaltung ist wieder neu entflammt. Der Deutsche Tierschutzbund verlangt klare gesetzliche Vorgaben. Die Geflügelwirtschaft zeigt sich gesprächsbereit, lehnt aber nationale Sonderwege ab.
Tierschutzbund fordert klare Regeln
Der Deutsche Tierschutzbund drängt auf verbindliche Vorschriften für die Putenhaltung. Präsident Thomas Schröder fordert Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer auf, die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung um einen eigenen Abschnitt für Puten zu ergänzen. Schröder sieht die Politik in der Pflicht, die Haltung der Tiere zügig zu verbessern.
ZDG warnt vor nationalem Alleingang
Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) signalisiert grundsätzlich Bereitschaft für verbindliche Standards. Geschäftsführer Wolfgang Schleicher macht jedoch klar: Die Regeln müssen europaweit gelten. Ein deutscher Sonderweg würde aus Sicht des Verbandes die Produktion ins Ausland verlagern. Das helfe weder den Tieren noch den Betrieben und unterlaufe den Tierschutz.
EFSA sieht deutlichen Handlungsbedarf
Schröder stützt seine Forderung auf eine aktuelle Einschätzung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Die Behörde hatte Defizite in der Putenhaltung festgestellt und sieht die EU-Kommission in der Verantwortung.
Zusätzlich verweist der Tierschutzbund auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Mannheim aus dem Jahr 2024. Das Gericht bewertet die bisherigen freiwilligen Branchenleitlinien aus dem Jahr 2013 als unzureichend. Sie taugten nicht als Maßstab für eine tiergerechte Haltung.
Streit um bestehende Leitlinien
Die Geflügelwirtschaft hält dagegen. Nach Ansicht des ZDG können die bisherigen Eckwerte gemeinsam mit bestehenden Gesundheitsprogrammen eine Grundlage für europäische Standards bilden.
Der Verband fordert zunächst eine umfassende Folgenabschätzung für den Geflügelsektor. Dabei sollen Versorgungssicherheit, Lebensmittelsicherheit, Umweltwirkungen und wirtschaftliche Aspekte gleichrangig berücksichtigt werden.
Debatte um Schnabelkürzen
Schröder spricht sich gegenüber Minister Rainer zudem dafür aus, die bestehende Ausnahmevorschrift zum Schnabelkürzen im Tierschutzgesetz anzupassen. „Ein verantwortbarer Ausstieg aus diesem Eingriff ist nur dann möglich, wenn zugleich deutlich strengere Haltungsanforderungen gesetzlich festgeschrieben werden, die das Risiko von Verletzungen durch Federpicken und Kannibalismus wirksam minimieren“, so der Tierschutzpräsident. Eine entsprechende Gesetzesänderung sei daher erforderlich, um den Verzicht auf das Kürzen verbindlich an hohe Mindeststandards in der Haltung zu knüpfen.




































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