Symbolbild
Heimlich gefilmtes Material aus mehreren Hähnchenmastanlagen hatte schwere Vorwürfe ausgelöst. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) prüfte den Fall in Storkow umfassend. Jetzt steht fest: Der Verdacht der Tierquälerei bestätigt sich nicht.
Staatsanwaltschaft sieht keinen Tatverdacht
Ein Hähnchenmastbetrieb in Storkow (Landkreis Oder-Spree) stand im Herbst im Mittelpunkt heftiger Kritik. Die Tierrechtsorganisation Aninova hatte heimliche Aufnahmen veröffentlicht und den Vorwurf erhoben, der Betrieb verstoße gegen das Tierschutzgesetz.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) nahm die Ermittlungen auf – und hat sie nun eingestellt. „Der Verdacht der vorgeworfenen Tierquälerei hat sich nicht bestätigt“, sagte Oberstaatsanwältin Ricarda Böhme.
Drei Anlagen im Fokus – schweres Bildmaterial kursierte
Anfang Oktober präsentierte Aninova Videomaterial aus drei großen Hähnchenmastanlagen: Storkow, Stechlin (Oberhavel) und Mollnitz (Prignitz).
Die Aufnahmen zeigten laut Aninova „kranke, verletzte und tote Tiere, meist ohne Tageslicht und dicht gedrängt, mit offenen Wunden und deformierten Gliedmaßen“. Auch fehlendes Beschäftigungsmaterial und Nippeltränken, unzureichende Strukturelemente und bauliche Mängel wurden kritisiert. Die Bilder liefen unter anderem in der ARD-Sendung „Report Mainz“.
Die Staatsanwaltschaften in Frankfurt (Oder) und Neuruppin starteten daraufhin Ermittlungen wegen möglicher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz.
Sonderdezernent prüft Video – keine Hinweise auf Straftaten
Für den Storkower Betrieb wertete ein auf Tierschutz spezialisiertes Dezernat das Material aus. Der zuständige Oberstaatsanwalt sichtete die Videos und kam zu dem Schluss, dass sie keine strafrechtlich relevanten Verstöße belegen. Auch weitere Quellen bestätigten diesen Eindruck.
Damit endet das Verfahren in Storkow ohne Anklage. Wie die Ermittlungen in den anderen beiden Anlagen ausgehen, bleibt noch offen.




































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