Seit dem 1. Juli 2026 ist die befallsunabhängige Dauerbeköderung (BUD) mit blutgerinnungshemmendem Rattengift (Antikoagulanzien) in Deutschland verboten. Giftköder dürfen nicht mehr vorsorglich oder dauerhaft ausgelegt werden, um einen Befall zu verhindern. Künftig kommt es deshalb stärker auf Hygiene, Monitoring, Dokumentation und eine gezielte Bekämpfung an. Die angedachte Neuregelung zum Sachkundenachweis ist auf 2030 verschoben.
„Sieht man am Tag eine Ratte laufen, gibt es im Verborgenen einen Riesenhaufen“ – an diesem Spruch ist einiges dran. Wanderratten meiden normalerweise Tageslicht und die Nähe zum Menschen. Wer sie tagsüber sieht, muss deshalb mit einer größeren Population rechnen.
Ratten können in Getreidelagern und Futtersilos sowie an Gebäuden und Gegenständen erhebliche Schäden verursachen. Zudem können sie Parasiten und Krankheiten einschleppen. Ziel sollte deshalb für jeden Geflügelhalter und jede Geflügelhalterin sein, den Betrieb möglichst nagerfrei zu halten.
Schadnagerbekämpfung wird schwieriger
Giftköder waren bislang ein wichtiges Mittel. Ihr Einsatz wird jedoch zunehmend eingeschränkt. Die EU-Kommission hat die bedarfsunabhängige Dauerbeköderung (BUD) mit Antikoagulanzien verboten. In Deutschland ist die Zulassung für die BUD zum 1. Juli 2026 weggefallen.
Tierhalter sind jedoch zur Schadnagerbekämpfung verpflichtet – etwa im Rahmen der Biosicherheit gegen Tierseuchen wie die Geflügelpest (HPAI). Veterinärbehörden und Qualitätssicherungssysteme verlangen bereits heute nachvollziehbare Aufzeichnungen dazu.
Umweltbundesamt verweist auf Gefahren
Andererseits wird der Einsatz von Antikoagulanzien stark eingeschränkt. Das Umweltbundesamt (UBA) verweist auf die Umweltgefahren. Besonders Rodentizide der zweiten Generation können lange in der Umwelt verbleiben und vor allem wasserlebende Organismen schädigen. Zudem drohen Sekundärvergiftungen, wenn Katzen oder Greifvögel vergiftete Ratten fressen. Rückstände der Wirkstoffe werden immer wieder in Wildtieren gefunden.
Ein weiteres Problem sind Resistenzen. Laut Julius-Kühn-Institut (JKI) weisen Wanderratten in Niedersachsen genetisch bedingte Resistenzen gegen fünf der acht zugelassenen Wirkstoffe auf.
Neuregelung Sachkunde auf 2030 verschoben
Auch die Sachkundeanforderungen werden steigen. Eigentlich sollte schon Mitte 2027 die Ausnahmeregelung wegfallen, nach der Landwirte mit Pflanzenschutz-Sachkundenachweis im eigenen Betrieb Rodentizide der zweiten Generation einsetzen dürfen. Dann wäre eine spezielle, mehrtägige Schulung nötig geworden. Diese Neuregelung wurde auf 2030 verschoben.
Künftig soll die integrierte Schadnagerbekämpfung stärker in den Mittelpunkt rücken. Vorbeugung, Monitoring, bauliche Maßnahmen, Fallen und gezielte Bekämpfung sollen zusammenspielen. Rodentizide werden damit vom Standardinstrument zur gezielten Maßnahme bei nachgewiesenem Befall.
Erst Befall nachweisen, dann bekämpfen
Die Schadnagerbekämpfung wird dadurch zunehmend zu einem dokumentierten Managementsystem. Zunächst sollte ein Befall nachgewiesen werden, etwa durch Fraßspuren, Losungen, Laufwege, Nagerschäden oder die Annahme von Monitoringködern. Erst dann erfolgt die Bekämpfung. Anschließend wird kontrolliert und dokumentiert, ob die Maßnahmen erfolgreich waren.
Viele Betriebe arbeiten deshalb mit Schädlingsplänen, nummerierten Kontrollpunkten und regelmäßigen Aufzeichnungen. Das erleichtert Audits und Kontrollen und hilft, Veränderungen früh zu erkennen.
Hygiene ist mehr denn je oberstes Gebot
Bei der integrierten Bekämpfung steht die Vorbeugung an erster Stelle. Ratten und Mäuse können sich durch kleinste Öffnungen zwängen: Mäusen reichen etwa 6 mm, Ratten etwa 2 cm. Türen sollten möglichst dicht schließen, Trittbleche können helfen. Lüftungsöffnungen lassen sich mit engmaschigen Drahtgittern sichern. Futtermittel, Abfälle und Tierkadaver gehören in geschlossene Räume oder Behälter. Futterreste und Verschmutzungen sollten schnell beseitigt werden.
Auch Ordnung ist wichtig: Je mehr Unterschlupfmöglichkeiten Stall und Betriebsgelände bieten, desto wohler fühlen sich die Nager.
Monitoring erkennt Befall früh
Je früher ein Befall erkannt wird, desto kleiner ist die Population und desto leichter lässt sie sich bekämpfen. Bei Nagerspuren oder Kot können Köderstationen mit ungiftigen Testködern eingesetzt werden. Wird der Köder angenommen, ist das ein Hinweis auf Befall. Auch ein mit Mehl bestäubtes Papier auf einem vermuteten Laufweg kann Fuß- und Schwanzspuren sichtbar machen.
Bei geringem Befall können Schlag- und Lebendfallen eingesetzt werden. Gegen sie entwickeln Ratten keine Resistenzen. Allerdings müssen die Fallen regelmäßig kontrolliert werden, und Ratten können sie meiden. Deshalb sollten Fallen nicht frei im Raum, sondern geschützt und möglichst an Stallwänden aufgestellt werden.
Elektrische Fallen und digitales Monitoring
Elektrische Mäuse- und Rattenfallen kommen ohne Gift aus und töten die Tiere mittels Stromschlag. Einige Modelle melden den Fangstatus per App.
Auch digitale Monitoring-Systeme können den Befall überwachen. Vernetzte Geräte übertragen Daten an webbasierte Portale, die sich per Smartphone oder Tablet abrufen lassen. Teilweise liefern die Anbieter auch Statusmeldungen für Audits, Qualitätsmanagement und Zertifizierungen.
Der Vorteil: Eine Überwachung ist rund um die Uhr möglich. Grenzen gibt es bei bereits starkem Befall. Zudem hängt der Nutzen von den baulichen Gegebenheiten ab. Neue Ställe lassen sich meist leichter überwachen als alte, verwinkelte Gebäude.
Digitale und klassische Methoden kombinieren
Digitale und klassische Methoden lassen sich kombinieren – etwa indem sensible Bereiche digital überwacht und andere Betriebsteile konventionell kontrolliert werden.
Auch natürliche Feinde wie Katzen oder Eulen können gefördert werden. Als weitere Möglichkeit wird die Vergrämung genannt, etwa mit ätherischen Ölen, Essig oder Ultraschallgeräten. Ihre zuverlässige und dauerhafte Wirkung ist allerdings umstritten, da sich Ratten daran gewöhnen können.
Rodentizide bleiben wichtig
Die chemische Bekämpfung mit Rodentiziden bleibt vorerst ein wichtiges Instrument. Sie muss jedoch besonders sorgfältig erfolgen. Es dürfen spezielle Köderstationen eingesetzt werden, damit Kinder und andere Wirbeltiere nicht an die Köder gelangen können.
Die Schadnagerbekämpfung der Zukunft wird damit stärker vom Management des gesamten Betriebs abhängen als von einzelnen Wirkstoffen. Wer Futterverluste minimiert, sauber arbeitet, Verstecke beseitigt und regelmäßig kontrolliert, schafft die wichtigste Grundlage. Giftköder bleiben zunächst ein wichtiges Werkzeug, müssen aber zunehmend Teil eines umfassenden Bekämpfungskonzepts sein.






































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