Foto: Bei den Plänen zur staatlichen Tierhaltungskennzeichnung gab es noch keinen konkreten Termin, wann Geflügelfleisch dabei sein sollte. Die Kennzeichnung nach den Haltungsformen des Handels hat sich dagegen gut etablliert.
Nach der Kritik der EU-Kommission muss die Bundesregierung die Reform des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes nachbessern. Union und SPD sind sich einig, dass Änderungen nötig sind – beim möglichen Inkrafttreten der alten Fassung 2027 gehen die Positionen jedoch auseinander.
Die schwarz-rote Koalition muss für die Novelle des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (THKG) einen neuen Plan finden. Die EU-Kommission hat zentrale Teile des bisherigen Reformvorschlags abgelehnt. Union und SPD zeigen sich zwar offen für Nachbesserungen, streiten aber darüber, was passiert, wenn diese nicht rechtzeitig umgesetzt werden.
Geplant war vor dem EU-Votum, dass das Gesetz im kommenden Jahr zunächst für Schweinefleisch gelten soll und im Sommer 2027 in der Gastronomie eingeführt werden sollte. Die Kennzeichnung von Geflügel sollte erst deutlich später folgen.
Nach jetziger aktueller Rechtslage würde am 1. Januar 2027 die alte Fassung des THKG von 2023 in Kraft treten. Genau das lehnt die Union ab, während die SPD eine Abschaffung des Gesetzes ausschließt und auf eine Überarbeitung drängt.
Auslandsware sorgt für Probleme
Die EU-Kommission kritisiert insbesondere die geplante verpflichtende Einbeziehung ausländischer Ware. Die Bundesregierung könne den Reformvorschlag deshalb nicht unverändert umsetzen.
Damit steht ein zentraler Bestandteil der Novelle auf der Kippe. Auch das geplante vereinfachte Downgrading könnte betroffen sein. Bleiben diese Änderungen aus, ist aus Teilen der Wirtschaft mit erheblichem Widerstand gegen das Gesetz zu rechnen.
CDU lehnt alte Fassung ab
Der CDU-Berichterstatter Christoph Frauenpreiß betonte gegenüber AGRA Europe, im Koalitionsvertrag sei eine „praxistaugliche“ Überarbeitung des THKG vereinbart worden. Das Gesetz müsse sicherstellen, dass deutsche Landwirte und Verarbeiter gegenüber dem EU-Wettbewerb nicht benachteiligt würden.
„Daher kommt ein Inkrafttreten dieser Fassung auch nicht infrage“, stellte Frauenpreiß mit Blick auf das alte Gesetz klar. Gleichzeitig sei die Union bereit, den aktuellen Gesetzentwurf nachzubessern. Gespräche mit dem Koalitionspartner liefen bereits.
SPD will THKG erhalten
Auch die SPD lehnt eine Abschaffung des THKG ab. SPD-Berichterstatter Jens Behrens erklärte, Ziel sei weiterhin, das bestehende Gesetz zu verbessern. „Ein Ende des THKG kommt für uns aber nicht infrage“, sagte er.
Behrens sieht in den Stellungnahmen der EU-Kommission und anderer Mitgliedstaaten Hinweise darauf, wie die Reform angepasst werden könnte. Eine wichtige Rolle könnte dabei die Anerkennung gleichwertiger Haltungsformen aus anderen EU-Staaten spielen.
Trotz der Probleme hält Behrens den Zeitplan grundsätzlich noch für einhaltbar. Union und SPD wollen nun beraten, wie sie mit den Vorgaben der EU-Kommission umgehen.






































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