Ohne Ei, aber mit Ärger: Streit um den Namen Eierlikör

01 September 2026
Politik
Likör ohne Ei

Weckt die Bezeichnung „Likör ohne Ei“ unzulässige Assoziationen mit Eierlikör? Ja, findet ein Spirituosenverband - und verklagte den Hersteller Warlich aus Henstedt-Ulzburg (Schleswig-Holstein). Jetzt befasst sich das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht mit dem Fall.

Ole Wittmann aus dem schleswig-holsteinischen Henstedt-Ulzburg entwickelt und vertreibt hochwertige Spirituosen. Sie werden unter dem Markennamen „Warlich Rum“ verkauft. Seit 2023 gehört auch der „Warlich Likör ohne Ei“ zum Portfolio – nach Angaben des Herstellers eine „innovative, vegane Likörspezialität.“

„Likör ohne Ei“ steht im Haus der Geschichte

 Das Produkt wurde dieses Jahr im Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland in Bonn ausgestellt und in die Sammlung aufgenommen. Vom Nachrichtensender ntv wurde es als „Produkt des Jahres 2026“ in der Kategorie Getränke nominiert.

Doch neben diesen Ehren beschert der Likör ohne Ei Ole Wittmann auch ziemlichen Ärger: Nach Auffassung des „Schutzverbandes der Spirituosen-Industrie“ verstößt die Bezeichnung „Likör ohne Ei“ gegen die EU-Spirituosenverordnung. Demnach ist die Bezeichnung „Eierlikör“ nur für Produkte zulässig ist, die Eier enthalten. Bereits die bloße Bezugnahme auf Eier wie im vorliegenden Fall sei unzulässig. Deshalb hatte der Schutzverband Ole Wittmann verklagt.

Landgericht Kiel hatte Klage abgewiesen

 Das Landgericht Kiel hatte im Oktober 2025 entschieden, dass die Bezeichnung „Likör ohne Ei“ nicht gegen EU-Recht verstoße und nicht irreführend sei. Es handele sich nicht um eine unzulässige „vereinnahmende Anspielung“, sondern lediglich um eine „abgrenzende Anspielung“. Gegen das Urteil ging der Schutzverband der Spirituosen-Industrie in Berufung.

Nach rund eineinhalbstündiger mündlicher Verhandlung vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht ist jetzt noch keine Entscheidung gefallen. Das Urteil soll am 16. September 2026 verkündet werden und, so das OLG, die Revision zum Bundesgerichtshof wäre zuzulassen.

Urteil von grundsätzlicher Bedeutung

Der Rechtsanwalt von Ole Wittmann sieht in dem Rechtsstreit Bedeutung über den Einzelfall hinaus. Hersteller neuartiger Produkte befänden sich in einem Spannungsfeld zwischen verständlicher Verbraucherinformation und dem Schutz unionsrechtlich geschützter Produktbezeichnungen.

In der EU wurde bekanntlich lange über ein Verbot von Bezeichnungen wie Veggie-Hühnchen oder Soja-Schnitzel diskutiert. Im Sommer wurde ein Gesetzentwurf dazu auf den Weg gebracht: Vegetarische Produkte dürfen nach der Vorstellung des Europaparlaments künftig nicht mehr mit konkreten Fleisch- oder Teilstückbezeichnungen versehen werden wie Geflügel, Rindfleisch, Speck oder Kotelett.

Christa Diekmann-Lenartz
Bild: Ole Wittmann

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