Das EU-Parlament verschärft die Regeln für die Bezeichnung pflanzlicher Fleischalternativen. Begriffe wie „Hühnchen“ oder „Speck“ sollen künftig echten Tierprodukten vorbehalten bleiben. Die Entscheidung trifft auf Zustimmung in der Landwirtschaft, stößt aber in der Lebensmittelbranche auf Kritik.
EU-Parlament schützt Fleischbegriffe
Das Europäische Parlament in Straßburg hat einen Gesetzesvorschlag angenommen, der bestimmte Begriffe für Fleischprodukte reserviert. Mit 560 Ja-Stimmen, 75 Nein-Stimmen und 25 Enthaltungen unterstützten die Abgeordneten einen zuvor mit den EU-Staaten ausgehandelten Kompromiss.
Bevor die Regeln gelten, müssen die Mitgliedstaaten noch zustimmen.
Pflanzliche Produkte verlieren bekannte Namen
Pflanzliche Alternativen dürfen weiterhin vermarktet werden, aber nicht mit Bezeichnungen, die sich auf Tierarten oder Fleischstücke beziehen. Begriffe wie Geflügel, Rind, Speck, Kotelett, Schulter oder Leber sollen künftig ausschließlich für tierische Produkte gelten.
Auch für im Labor gezüchtetes oder zellbasiertes Fleisch sollen diese Bezeichnungen tabu sein. Fleisch definiert der Text als „genießbare Teile von Tieren“.
Streit um Verbraucherschutz und Wettbewerb
Das Parlament begründet die Regelung mit mehr Klarheit für Verbraucher und einem besseren Schutz für Landwirte. Kritiker sehen das anders.
Die Lebensmittelbranche warnt vor hohen Kosten. Unternehmen müssten Produkte umbenennen und könnten Marktanteile verlieren. Besonders betroffen ist Deutschland, der größte Markt für pflanzliche Fleischalternativen in Europa.
Bundesregierung sieht unnötige Bürokratie
Bundesernährungsminister Alois Rainer äußerte sich zurückhaltend zu der Entscheidung. Er betonte, Verbraucher wüssten längst, dass Veggie-Produkte kein Fleisch enthalten. Gleichzeitig kritisierte er zusätzlichen Aufwand für die Branche.
Ziel der Reform: Stärkere Position für Landwirte
Ursprünglich sollte die Reform vor allem die Stellung der Landwirte in der Lieferkette stärken. Künftig sollen schriftliche Verträge zwischen Erzeugern und Abnehmern verpflichtend werden. Diese sollen Produktionskosten besser berücksichtigen und für mehr Planungssicherheit sorgen.
Nach der endgültigen Zustimmung müssen die EU-Staaten die Vorgaben in nationales Recht umsetzen. Dabei können sie einzelne Sektoren oder Produkte ausnehmen.

































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