Kritik an EU-Auslaufpflicht für Bio-Masthähnchen – Politiker und Landwirte fordern mehr Flexibilität

21 Mai 2025
Masthuhn
Masthähnchen

Symbolbild

Die EU-Auslaufpflicht ab dem ersten Lebenstag für Bio-Masthähnchen sorgt bei Landwirten und Verbänden wegen praktischer und tierschutzrechtlicher Bedenken für großen Widerstand.

EU-Auslaufpflicht für Bio-Masthähnchen: Hintergrund und Vorgaben

Die Europäische Kommission hält weiterhin daran fest, dass Bio-Geflügel ab dem ersten Lebenstag Zugang zu Grünauslauf erhalten muss. Dies sieht die EU-Ökoverordnung (EU 2018/848) als verbindliche Vorgabe vor, die dauerhaft Stallanlagen ohne Freilandzugang oder lediglich mit Wintergarten nicht erfüllt. Der Zugang zu einem Freigelände für mindestens ein Drittel der Lebensdauer gilt als zentrales Element der ökologischen Geflügelhaltung. Ausnahmen sind lediglich in besonderen Fällen erlaubt, etwa bei ungünstigen physiologischen Bedingungen der Tiere oder vorübergehenden Seuchenauflagen.

Singer: Vorschriften tierschutzgerecht und praxisnahe auslegen!

Diese strikte Vorgabe stößt in der Praxis auf heftige Kritik, vor allem von Seiten der Tierhalter und Politikvertretern. Die bayerische Europaabgeordnete Christine Singer (Freie Wähler) fordert eine tierschutzgerechte und praxisnahe Auslegung der Vorschriften. Nach ihrer Auffassung ist ein Grünauslauf für Küken ab dem ersten Lebenstag aus tiermedizinischer Sicht nicht vertretbar. „Küken brauchen in den ersten Lebenswochen vor allem Wärme, Schutz und ein stabiles Stallklima“, erklärt Singer. Ein sofortiger Auslauf könne das Immunsystem schwächen und das Risiko von Krankheiten erhöhen. Zudem sei es energetisch unsinnig, die Ställe bei der erforderlichen Temperatur von rund 34 Grad Celsius mit geöffneten Auslaufluken zu beheizen. Zusätzlich steigt das Risiko, dass Wildtiere wie Krähen oder Marder in die Ställe eindringen, Krankheiten einschleppen oder Küken töten.

Viele Biobetriebe sähen sich vor enorme bauliche Herausforderungen gestellt. Die Umrüstung bestehender Stallanlagen, um den Auslauf ab dem ersten Lebenstag zu gewährleisten, sei vielfach aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht realisierbar. Zwar gewähre die EU eine Übergangsfrist bis Ende 2030, doch die praktischen Schwierigkeiten für viele Höfe bleiben bestehen.

Deshalb fordert Singer von der Kommission eine Kurskorrektur, die mehr Vertrauen in die Erfahrung und das Verantwortungsbewusstsein der Landwirte setzt. Außerdem verlangt sie mehr Spielraum für die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der EU-Ökoverordnung. Ein verpflichtender Weidezugang ab dem ersten Lebenstag dürfe nicht gefordert werden, wenn er aus tiermedizinischer Sicht schädlich ist.

Wie Landwirte auf die Auslaufpflicht reagieren: Beispiele aus der Praxis

Auch in der Praxis stößt die EU-Regelung auf deutliche Ablehnung. So bezeichnet der Bio-Bauer Werner Hierstetter aus Furth im Wald die Auflage als „Gipfel des Bürokratiewahnsinns“. Er lässt seine Küken erst nach rund dreieinhalb Wochen ins Freie, da sie zuvor nicht ausreichend befiedert sind und draußen Kälte und Feuchtigkeit nicht vertragen. Die EU-Vorgabe würde ihn zwingen, einen zusätzlichen Stall mit Zugang zu Grünflächen zu errichten – mit Kosten von rund 600.000 Euro, die praktisch ins Leere liefen, weil die Küken anfangs nicht draußen sein dürften. Diese Investition sei für ihn und andere Biogeflügelhalter wirtschaftlich kaum zu stemmen.

Bisher wurde in der Praxis die EU-Ökoverordnung so interpretiert, dass Masthühner erst ab dem 26. Lebenstag Auslauf erhalten müssen, Legehennen sogar erst ab 46 Tagen. Dieser zweistufige Ansatz galt als bewährtes System, um die Küken vor Witterungseinflüssen und Fressfeinden zu schützen und gleichzeitig Tierwohl und Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten. Naturland-Präsident Hubert Heigl betont, dass Küken ohne ausreichende Befiederung draußen weder Kälte noch Raubtieren ausgesetzt werden dürfen. Die jetzige Verschärfung zerstöre das bewährte Haltungssystem und bringe keinen Mehrwert für das Tierwohl. Auch die Landesvereinigung für den Ökolandbau (LVÖ) sieht die neuen Vorgaben kritisch und warnt vor einem Rückgang der Bio-Geflügelhaltung.

EU-Auslaufpflicht bedroht bewährtes Bio-Mastmodell – DBV fordert Anpassung

Deutschland hatte im Rahmen eines EU-Pilotverfahrens den Grünauslauf ab dem ersten Lebenstag vorgeschlagen, um einem drohenden Vertragsverletzungsverfahren gegen die EU-Kommission zuvorzukommen. Die EU-Behörden erlauben den Biogeflügelhaltern jedoch längere Übergangsfristen bis Ende 2030 – vor allem für Betriebe, die mit Voraufzucht arbeiten und ihre Küken erst nach 28 bis 30 Tagen in größere Mastställe mit Freilandzugang umstallen. Nach Angaben des Deutschen Bauernverbandes (DBV) gilt dieses Modell als optimal in Bezug auf Tierwohl, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit. Dennoch stellt die neue EU-Auslegung dieses bewährte System in Frage.

Landwirte setzen auf EU-Agrarkommissar Hansen für mehr Planungssicherheit

Angesichts dieser Herausforderungen setzen Bauern- und Bioverbände große Hoffnungen auf den neuen EU-Agrarkommissar Christophe Hansen, der selbst vom Bauernhof stammt und als praxisnah gilt. Es besteht die Erwartung, dass er die strengen Vorschriften im Rahmen der Übergangsfristen noch einmal auf den Prüfstand stellt und gegebenenfalls Änderungen durchsetzt. Europaabgeordnete wie Christine Singer betonen, dass es in der Agrarpolitik mehr Verlässlichkeit und Planungssicherheit brauche – und keine nachträglichen Regelverschärfungen, die gewachsene Strukturen gefährden.

Fazit

Die verpflichtende Auslaufpflicht für Bio-Masthähnchen ab dem ersten Lebenstag nach EU-Vorgaben stellt zahlreiche Biobetriebe vor erhebliche praktische und wirtschaftliche Probleme. Tierärztliche Fachmeinungen und landwirtschaftliche Praxis widersprechen der starren Regelung, die zu einer gesundheitlichen Gefährdung der Küken führen kann. Die Forderungen nach mehr Flexibilität, praxisnaher Umsetzung und einem größeren Spielraum für Mitgliedstaaten sind daher nachvollziehbar und werden von Politik und Verbänden vehement vertreten. Die kommenden Jahre werden zeigen, ob die EU-Kommission in der Agrarpolitik hier eine pragmatische Wende einleitet oder an ihren strikten Vorgaben festhält.

Geflügelnews
Bild: AdobeStock_thanarak
Quelle: agrarheute / Norbert Lehmann, Josef Koch, PM

Reagieren

Geflügelnews lädt Sie ein, auf Artikel zu reagieren und schätzt Reaktionen mit Inhalt. Die Redaktion behält sich das Recht vor, beleidigende oder kommerziell motivierte Reaktionen ohne Angabe von Gründen zu entfernen.