Auf jedem Geflügel haltenden Betrieb fallen heute unzählige Daten an. Damit hieraus Nutzen gezogen werden kann, müssen sie verknüpft, kanalisiert und interpretiert werden. Dafür braucht es nicht nur ein Bewusstsein bei der Tierbetreuerin oder dem Tierbetreuer – auch fachbezogene Kenntnisse sind nötig.
In jedem Betrieb mit Geflügelhaltung fallen heute Unmengen an Daten an – Futter- und Wasserverbräuche, Stallklimadaten, Lichtprogramm, Tiergewichte, Silofüllstände oder neuerdings auch bildgestützte Infos zu Tieraktivitäten. Was machen wir aber mit der wahnsinnigen Fülle der Daten? Digitalisierung ist kein Selbstzweck, sondern soll Betriebsleitende in ihrer Arbeit unterstützen.
Drei zentrale Anwendungsbereiche für Ihre Betriebsdaten
Man sollte sich zunächst bewusst sein, wofür man die anfallenden Daten nutzen will. Das rät Dr. Kathrin Toppel, Geflügelexpertin von der Hochschule Osnabrück. Sie nennt dazu die drei zentralen Bereiche:
1. Von Staat/Wertschöpfungskette geforderte Dokumentation
Jeder Geflügelhalter ist gesetzlich verpflichtet, bestimmte Daten des Betriebs- und Bestandsmanagements aufzuzeichnen, bzw. die Anforderungen kommen beispielsweise vom Bündler oder der Qualitätssicherungssystemen. Für diese Daten gibt es zum Teil genaue Vorgaben, auch für den Aufbewahrungszeitraum. Grundsätzlich sind hierfür aggregierte bzw. gemittelte oder stichtagbezogene Daten zum Ende eines Durchgangs erforderlich.
2. Monitoring der laufenden Produktionsprozesse im Stall
Produktionsdaten wie der aktuelle Futter- oder Wasserverbrauch im Stall nutzt der Betriebsleiter für den regelmäßigen Plausibilitätscheck der Technik und für einen umfänglichen Überblick zum Zustand der Herde. Bei Auffälligkeiten kann unmittelbar in die Technik bzw. den Bestand eingegriffen werden. Damit unterstützen die Daten das Herdenmanagement.
3. Daten als „Frühwarnsystem“ für beginnende Probleme
Daten aus dem Stall können im Bestandscontrolling als „Frühwarnsystem“ genutzt werden. Hierfür werden die Daten genutzt, die laufend im Bestand erfasst werden. Das gilt zum Beispiel für digital-gestützte Systeme, die zum Beispiel Tieraktivitäten im Stall analysieren und Abweichungen früh erkennen.
Ein Anwendungsfall wurde hierzu erläutert: Die gesetzlichen Vorgaben bezüglich der Beleuchtung im Geflügelstall beziehen sich auf die Dunkelphase von sechs, bzw. acht Stunden, die täglich einzuhalten ist. Ob man hier seine Pflicht als Tierhalter erfüllt hat, prüft ein Auditor im Stall-PC: Ist bei Legehennen acht Stunden „Licht aus“ hinterlegt? Um eine bedarfsgerechte Wasserversorgung zu dokumentieren, reicht im Hähnchenstall ein Wert pro Mastwoche.
Für das Herdenmanagement braucht es bei den beiden Parametern jedoch eine kleinere Erfassungsfrequenz. Dafür unterstützt ein Daten-Logging mit stündlichen Meldungen über 24 Stunden. Wann war das Licht tatsächlich an oder aus im Stall? Entsprach dies den Einstellungen? Im erläuterten Beispiel funktionierte die Beleuchtungstechnik nicht, das fiel aufgrund des durchgehenden Wasserverbrauchs auf. Dr. Kathrin Toppel: „Der Betriebsleiter stellte bei Soll-Ist Abgleich fest, dass plötzlich nachts ein Wasserverbrauch verzeichnet wurde. Es wurde geprüft, ob ein technischer Defekt an der Wasserleitung vorliegt und der Lichtlogger wurde aktiviert. Letzteres wies auf einen Defekt am Leuchtsystem hin. Dies wurde behoben.

































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