Bundestag verschärft Bau-Regeln: Neue Grenzen für Batteriespeicher im Außenbereich

09 Dezember 2025
Energie
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Der Bundestag verändert erneut das Baurecht für Batteriespeicher, Wärmespeicher und Geothermieanlagen. Die jüngsten Anpassungen im Geothermie-Beschleunigungsgesetz ziehen strengere Grenzen für privilegierte Bauvorhaben im Außenbereich. Verbände bewerten die Änderungen unterschiedlich.

Bundestag verschärft Bau-Regeln für Batteriespeicher im Außenbereich

Der Bundestag hat die erst im November eingeführte Privilegierung von Batteriespeichern und unterirdischen Wärme- oder Wasserstoffspeichern erneut angepasst. Die Änderungen fließen in das Geothermie-Beschleunigungsgesetz ein, das der Wirtschaftsausschuss vorgelegt hat. Die Koalitionsfraktionen stimmten zu, die Opposition lehnte die Novelle geschlossen ab.

Privilegierung nur noch mit funktionalem Bezug

Kernstück der Anpassung: Batteriespeicher gelten nur dann als privilegiert, wenn sie in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang mit einer bestehenden Anlage zur Nutzung erneuerbarer Energien stehen. Damit zieht der Gesetzgeber eine Grenze, die den Außenbereich vor einem ungeordneten Ausbau schützen soll.

Der Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG) nennt diese Einschränkung „vernünftig“. Sie verhindere, so der Verband, einen Wildwuchs an Speicherbauten im Außenbereich. Auch Ländervertreter hatten zuletzt bei der Beratung des Energiewirtschaftsgesetzes weitere Korrekturen gefordert.

Weitere Regeln für Abstand und Flächenverbrauch

Ist der funktionale Zusammenhang nicht gegeben, greift die Privilegierung nur noch in bestimmten Fällen. Ein Batteriespeicher bleibt privilegiert, wenn er:

  • innerhalb von 200 Metern zu einem Umspannwerk steht oder
  • an einem Kraftwerk ab 50 Megawatt errichtet wird
  • und mindestens 4 Megawatt Nennleistung besitzt.

Zusätzlich gelten strikte Flächenvorgaben: Batteriespeicher dürfen höchstens 0,5 Prozent der Gemeindefläche nutzen und maximal 5 Hektar groß sein.

Neue Regeln für Wärme- und Wasserstoffspeicher

Für unterirdische Wärmespeicher bleibt die Privilegierung erhalten – allerdings ebenfalls nur im funktionalen Zusammenhang mit Wärmequellen oder Wärmesenken.

Die Privilegierung für unterirdische Wasserstoffspeicher entfällt dagegen vollständig. Der Bundestag fordert die Bundesregierung auf, bis spätestens 30. Juni 2026 einen neuen Regelungsvorschlag zu erarbeiten, der die kommunale Planungshoheit berücksichtigt.

Reaktionen aus der Energiewirtschaft: Zustimmung und Kritik

Während der BLG die Verschärfung unterstützt, warnt der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) vor negativen Folgen. Die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, Kerstin Andreae, kritisiert insbesondere den engen Abstand zu Umspannwerken:

„Der Höchstabstand von nur 200 Metern führt zu Flächenkonkurrenz, weil der Bereich rund um die Umspannwerke für deren Erweiterung im Zuge des Netzausbaus frei bleiben muss.“

Die neue Rechtslage zeigt damit ein Spannungsfeld: Die Politik will den Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen – und zugleich die Landschaft schützen und planungsrechtliche Konflikte vermeiden.

Geflügelnews
Bild: Adobe Stock only kim
Quelle: AgE

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