Der Zentralverband der deutschen Geflügelwirtschaft e. V. (ZDG) kritisiert die am Freitag vom Bundestag beschlossenen baurechtlichen Erleichterungen beim Bau von Tierwohlställen als „Mogelpackung bei mehr Tierwohl für Geflügel.“ Die Pläne der Bundesregierung, mehr Tierwohl in deutschen Ställen zu ermöglichen, ließen die Geflügelwirtschaft komplett außen vor, moniert ZDG-Präsident Friedrich-Otto Ripke. Obwohl die Geflügelbranche willig sei zu investieren, würden ihr Steine in den Weg gelegt.
Ripke: Pläne der Ampel lassen Geflügel außen vor
Steine im Weg
„Unsere Betriebe wollen in mehr Tierwohl investieren, aber dazu brauchen wir baurechtliche Erleichterungen. Die diesbezüglichen Gesetzesvorhaben von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir und Bundesbauministerin Klara Geywitz sind für uns eine Mogelpackung.“, sagte Ripke wörtlich.
Erleichterungen schaffen
ZDG-Präsident Ripke fordert die Bundesregierung auf, tierwohlfördernde Stallum- oder -neubauten allen Nutztierhalterinnen und Nutztierhaltern möglichst sofort zu ermöglichen. Ripke erklärt: „Aktuell verhindern das Baurecht und die sogenannte Technische Anleitung Luft oftmals, dass Landwirte mehr Tierwohl in ihren Ställen schaffen. Es muss daher möglich werden, dass Erleichterungen auch für die Betriebe gelten, die strengere Anforderungen qualitätsgesicherter Haltungsverfahren wie beispielsweise der Initiative Tierwohl erfüllen, die bei kleinen baurechtlichen Eingriffen beginnen und über vereinfachte Stallumnutzungen bis zu großen Neubauten gehen, welche auf der gleichen oder einer nahegelegenen Fläche durchgeführt werden.“
Länder gefordert
Außerdem appellierte Ripke an die Bundesländer: „Machen Sie Druck auf die Bundesregierung, das Baurecht für alle investitionswilligen Landwirtinnen und Landwirte, die mehr Tierwohl schaffen wollen, zu erleichtern. Zwar ist der Gesetzesvorschlag von Bundeslandwirtschaftsministerium und Bundesbauministerium im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Doch umso wichtiger ist es, dass Ihre Stimmen klar und deutlich gehört werden.“
Geflügelwirtschaft bei Gesetzes-Planungen nicht berücksichtigt
Der Bundestag befasste sich in seiner Sitzung am 16. Juni 2023 mit dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz. Ebenso ging es um einen Gesetzentwurf, der den landwirtschaftlichen Betrieben baurechtliche Erleichterungen bringen soll, wenn sie bestimmte Vorgaben des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes erfüllen. Die Pläne der zuständigen Bundesministerien schließen die Geflügelwirtschaft aus, weil die geplante staatliche Tierhaltungskennzeichnung zunächst nicht für Geflügel und Eier gelten soll. Ob das jemals der Fall sein wird, ist nach Ansicht des ZDG unklar, weil europarechtliche Vorgaben dem noch entgegenstehen.
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