„Der Gesetzentwurf der Ampel-Parteien zur Erleichterung der baulichen Anpassung von Tierhaltungsanlagen greift eindeutig zu kurz“. So fasst der Präsident des Zentralverbands der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V. (ZDG), Friedrich-Otto Ripke, den aktuellen Vorschlag zur Anpassung des Baugesetzbuchs zusammen. Der ZDG fordert von der heutigen Agrarministerkonferenz ein klares Bekenntnis zur Tierhaltung in Deutschland: „Wenn die Bundesregierung das von uns unterstützte Ziel verfolgt, die Nutztierhaltung in Deutschland im Sinne einer artgerechten Tierhaltung umzubauen, dann müssen endlich auch die Rahmenbedingungen hierfür geschaffen werden.“
ZDG: „Wir wollen mehr Tierwohl umsetzen dürfen!“
Nach den Plänen der Bundesregierung sollen von den Erleichterungen bei Umbauten nur Betriebe profitieren, die ihren Stall nach den Anforderungen des geplanten Tierhaltungskennzeichnungsgesetztes modernisieren. Dazu müsste mindestens die Anforderung an die Haltungsform „Frischluftstall“ erfüllt werden. Allerdings: Die Tierhaltungskennzeichnung soll zunächst nur in der Schweinehaltung eingeführt werden - und damit hätte die geplante Änderung des Baugesetzbuchs in diesem Punkt für die Geflügelhaltung keinerlei Nutzen. Ob bzw. bis wann eine Tierhaltungskennzeichnung für Geflügel etabliert wird, ist derzeit offen.
„Unsere Betriebe bekennen sich klar zu mehr Tierwohl“, sagt der Vorsitzende des Bundesverbands bäuerlicher Hähnchenerzeuger e. V. (BVH) und ZDG-Vizepräsident, Stefan Teepker. „Vor diesem Hintergrund ist der aktuelle Vorschlag nicht nur wenig ambitioniert, er verhindert sogar noch Tierwohlschritte auf unseren Betrieben.“
Einfache Umsetzbarkeit
Der ZDG fordert, dass von den Erleichterungen bei der baulichen Anpassung von Tierwohlmaßnahmen alle Betriebe profitieren können. Auch kleinere Maßnahmen, die ein Mehr an Tierwohl zum Ziel haben, sollten einfacher umsetzbar sein. Basierend auf einer eigens beauftragten juristischen Stellungnahme habe die Geflügelwirtschaft konkrete Vorschläge an die Politik herangetragen. „Wir erwarten in diesem Punkt ein klares Signal von der Sonder-Agrarministerkonferenz am 5. Mai 2023 in Berlin“, fordert Teepker. „Klarheit brauchen unsere Betriebe endlich auch hinsichtlich der Umsetzung der Technischen Anleitung Luft (TA Luft), auch bei Tierwohlställen, insbesondere solchen mit Außenklimakontakt für die Tiere.“
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