Tödlicher Unfall im Geflügelstall: Gericht verhängt 100.000 Euro Strafe gegen Betrieb und Zeitarbeitsfirma

20 November 2025
Gesellschaft
justizia

Ein tödlicher Unfall beim Fangen von Masthühnern führte in den Niederlanden zu harten Konsequenzen: Das Gericht Oost-Brabant bestrafte einen Geflügelbetrieb aus Ysselsteyn und eine Zeitarbeitsfirma mit jeweils 100.000 Euro. Die Richter stellten fest, dass beide Unternehmen ihre Sorgfaltspflichten verletzten und die Risiken im Stall unterschätzten.

Gericht rügt mangelnde Aufsicht und schlechte Vorbereitung

Das Gericht Oost-Brabant verurteilt einen Geflügelbetrieb aus Ysselsteyn (Niederlande) und eine Zeitarbeitsfirma zu jeweils 100.000 Euro Geldstrafe. Anlass ist der Tod einer 25-jährigen Arbeitsmigrantin im Jahr 2023. Die Frau gehörte zu einem Fangteam, das Masthühner aus dem Stall holte.

Nach dem Urteil vom 17. November prüfte keines der beteiligten Unternehmen die Risiken im Stall ausreichend. Sie stimmten ihre Abläufe nur unzureichend ab und kontrollierten die Arbeit des Teams zu wenig. Die Richter erklärten, dass beide Firmen ihre Sorgfaltspflicht verletzt hätten und damit für die unsichere Situation mitverantwortlich seien.

Unsicherer Teleskoplader verschärfte das Risiko

Im Mittelpunkt der Ermittlungen stand ein Teleskoplader, der die vollen Container aus dem Stall herausfahren sollte. Das Gerät erfüllte grundlegende Sicherheitsanforderungen nicht: Der Außenspiegel fehlte, die Rückfahrwarnung war abgeschaltet und die Kabinenfenster waren durch Staub kaum durchsichtig.

Der Geflügelbetrieb und die Zeitarbeitsfirma argumentierten, die Mitarbeiterin hätte sich nie hinter dem Fahrzeug aufhalten dürfen. Der Richter wies das zurück. Die Verantwortung liege klar bei den Unternehmen, die sichere Arbeitsbedingungen schaffen müssten – gerade in engen, unübersichtlichen Stallbereichen.

Tödlicher Unfall beim Rückwärtsfahren

Die verunglückte Frau stammte aus Bulgarien, war Mutter von vier Kindern und arbeitete über die Zeitarbeitsfirma im Fangteam. Im Sommer 2023 fuhr ein Teleskoplader Container mit Masthähnchen aus dem Stall. Während der Fahrer rückwärts setzte, befand sich die Frau hinter dem Fahrzeug. Der Teleskoplader überrollte sie. Sie starb noch am Unfallort.

Hohe Geldstrafen für beide Unternehmen

Das Gericht verhängte gegen den Geflügelbetrieb eine Strafe von 50.000 Euro pro Verantwortlichem – zusammen 100.000 Euro. Die Zeitarbeitsfirma muss ebenfalls 100.000 Euro zahlen.

Das Verfahren gegen den Fahrer des Teleskopladers endete bereits früher. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft traf ihn keine Schuld, da er unter den von den Unternehmen geschaffenen Bedingungen arbeitete.

Geflügelnews
Bild: AdobeStock_ARAMYAN
Quelle: Lorena Bronk

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