Gerichtsurteil: Puten müssen den Schuss nicht hören

02 Mai 2024
Pute
Gerichtsurteil, Puten, Lärm

Ein im Landkreis Oldenburg (Niedersachsen) geplanter Schießstand darf erst einmal nicht in Betrieb genommen werden. Die Eigentümerin eines benachbarten Grundstücks mit Putenmast befürchtete Beeinträchtigungen für ihre Tiere. Das Verwaltungsgericht Oldenburg gab ihr vorläufig Recht.

Der Landkreis Oldenburg hatte vor drei Jahren die Genehmigung für die Errichtung eines Schießstandes für Handfeuerwaffen auf einem ehemaligen Bundeswehrgelände erteilt. Dagegen hatte eine benachbarte Landwirtin mit Putenmast zunächst Widerspruch beim Landkreis eingelegt. Sie befürchtete, dass ihre Tiere durch die Bauarbeiten und den Betrieb des Schießstandes samt dem daraus folgenden Lärm gestört würden. Der Landkreis hat bislang nicht über den Widerspruch entschieden.

So wandte sich die Putenhalterin an das Verwaltungsgericht Oldenburg mit einem Antrag auf vorläufigen Rechtschutz. Damit sollte erreicht werden, dass die Bauarbeiten nicht fortgesetzt und der Betrieb des Schießstandes nicht aufgenommen werden darf, bis über den Widerspruch entschieden ist.

Das Verwaltungsgericht hat dem Antrag stattgegeben. Es stützt seine Entscheidung im Wesentlichen darauf, dass im Rahmen der Genehmigungserteilung nicht ausreichend untersucht wurde, welchen Lärmimmissionen die gehaltenen Puten durch den späteren Schießbetrieb ausgesetzt sind und wie sich diese auf die Tiere auswirken.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes ist nicht rechtskräftig. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegt werden.

PM / Christa Diekmann-Lenartz
Bild: Adobe_Stock_reichdernatur

Reagieren

Geflügelnews lädt Sie ein, auf Artikel zu reagieren und schätzt Reaktionen mit Inhalt. Die Redaktion behält sich das Recht vor, beleidigende oder kommerziell motivierte Reaktionen ohne Angabe von Gründen zu entfernen.