Salmonellen im Hühnerstall: Worauf Legehennenhalter achten müssen

17 Februar 2025
Stallmanagement
Legehennen

Salmonellen können in Legehennenbeständen unbemerkt bleiben. Dr. Kristian Düngelhoef erklärt, worauf Landwirte achten müssen und wie sie vorbeugen.

(Wie) kann ich als Tierhalter erkennen, wenn sich meine Herde mit Salmonellen infiziert hat? Gibt es klinische Symptome?

Bei den allermeisten der bislang bekannten 2600 Salmonellenserovare treten im Falle einer Infektion der Legehennen keine Symptome bei den Tieren auf. Dies trifft insbesondere auch auf die für den Menschen gefährlichen Serovare Salmonella Enteritidis und Salmonella Typhimurium zu. Das macht Salmonelleninfektionen bei Legehennen oft so tückisch, da sie ohne Laboruntersuchungen nicht auffallen. Lediglich bei einer Infektion mit Salmonella Gallinarum, einem geflügeladaptieren Serovar, treten Septikämien und Todesfälle bei den Hennen auf, die an eine schwere Coliinfektion erinnern.

Wie oft sind Geflügelhalter verpflichtet, Proben zu nehmen?

Salmonellenproben als sogenannte Eigenkontrolle (z.B. im Labor des bestandsbetreuenden Tierarztes) müssen beginnend mit einem Alter von 24 Wochen (+/- 2 Wochen) und dann spätestens alle 15 Wochen untersucht werden. Ab einer Bestandsgröße von 1000 Legehennen wird außerdem in mindestens einem der Ställe, falls mehrere Ställe vorhanden sind, vom Veterinäramt eine amtliche Salmonellenprobe entnommen. Diese kann dann aber als Ersatz für die Eigenkontrolle dienen, sodass ein so amtlich beprobter Stall zu diesem Zeitpunkt nicht nochmal selbst beprobt werden muss.

Salmonellen-Nachweis im Stall – was nun?

Was muss ich tun, wenn in meinem Bestand eine Salmonelleninfektion festgestellt wird?

Im Falle eines Nachweises von Salmonella Enteritidis, Salmonella Typhimurium oder Salmonella Gallinarum Pullorum besteht eine unverzügliche Mitteilungspflicht durch den Landwirt an das Veterinäramt. Alle weiteren Schritte bestimmt das zuständige Veterinäramt.

Werden bei Legehennen andere als die drei genannten Serovare nachgewiesen, besteht keine Mitteilungspflicht des Landwirts. Das Untersuchungslabor muss hingegen den Nachweis melden (Meldepflicht). Eine solche Meldepflicht hat aber keine automatischen Konsequenzen, sondern der Staat hat meldepflichtige Tierseuchen lediglich unter besonderer Beobachtung und erfasst sie statistisch.

Nach Aussagen von Dr. Kristian Düngelhoef ist das Risiko für Salmonelleninfektionen bei Mobilstallherden nicht höher als in Festställen mit Zugang zum Freiland.

Welche Risikofaktoren für einen Salmonellen-Eintrag gibt es?

Alternative Haltungsformen (Boden-, Freiland- und Biohaltung) ermöglichen den Tieren den Zugang zu Kot, sodass fäkal-orale Infektionen, also auch Salmonelleninfektionen, grundsätzlich begünstigt werden. Bei Zugang zu einem Auslauf ist die Biosicherheit, auch was Salmonelleneinträge angeht, erschwert. Schadnager und Wildvögel müssen weitgehend von den Legehennen ferngehalten werden, da sie Überträger von Salmonelleninfektionen sein können.

Das Konzept der verpflichtenden Impfung der Junghennen während der Aufzucht und der Einstallung von kontrolliert salmonellenfreien Tieren in den Legebetrieb, ist grundsätzlich ein Erfolgsmodell, wodurch die Häufigkeit von Salmonelleninfektionen trotz der genannten haltungsbedingten Risikofaktoren drastisch gesenkt werden konnte. Bei der heute aufgrund des Zuchtfortschritts möglichen langen Haltungsdauer stößt der Impfschutz aber gegen Ende der Legeperiode an Grenzen, sofern nicht in der Legeperiode nachgeimpft wird.

 

Haben Legehennen in Mobilställen ein höheres Risiko für eine Infektion als Hennen in Festställen?

Grundsätzlich ist das Risiko für Salmonelleninfektionen bei Mobilstallherden nicht höher als in Festställen mit Zugang zum Freiland. Wichtig ist jedoch, dass auch Mobilstallhalter die Grundsätze der Biosicherheit beachten. Das bedeutet v.a. die Errichtung und Einhaltung einer Hygieneschleuse und die Ausgrenzung der Zuwegung zum Stall von der Freilauffläche. Nur durch eine von der Freilauffläche ausgezäunte Zuwegung macht eine Hygieneschleuse nämlich erst Sinn. Auch Mistabtransport sowie Futter- und Wasseranlieferung können dann erfolgen, ohne den eigentlichen Auslauf zu befahren.

Mehrere Altersgruppen (multiple-age) sind aufgrund der Direktvermarktungssituation fast die Regel in der Mobilstallhaltung. Dieses ist für das Unterbrechen von Infektionsketten grundsätzlich von Nachteil, da solche Betriebe keine Leerstehphasen ohne Tiere auf dem Betrieb haben.

Oftmals werden in Mobilstallherden, die aufgrund der geringeren Stückzahl häufig prozentual besonders hohe Ausfälle durch Beutegreifer zu verzeichnen haben, Herdenschutztiere (Ziegen, Alpakas, Rinder, Nandus, Hunde etc.) zu den Legehennen gestallt. Bei dieser durchaus sinnvollen Vorgehensweise sind jedoch diese Herdenschutztiere vor der Vergesellschaftung mit den Legehennen auf Salmonellen zu beproben.

Sind nach Ihren Erfahrungen die Legehennenhalter ausreichend für das Thema sensibilisiert?

Die meisten Legehennenhalter arbeiten sehr professionell und nehmen das Thema Salmonelleninfektionen  sehr ernst. Ansonsten hätten wir sicherlich auch mehr Infektionen.

Sehen Sie in der Praxis tatsächlich manchmal Salmonellen-Infektionen oder sind diese tatsächlich eher selten?

Zum Glück treten Salmonelleninfektionen in Folge der Bekämpfungsmaßnahmen (Impfung, nur Zukauf freier Tiere, Biosicherheit) ehr selten auf aber sie kommen doch vor! Laut Veröffentlichung des BfR wurden im Jahr 2023 bei 0,9% der Legehennenherden Salmonellen nachgewiesen. Bei 0,5% der Legehennenherden wurden sogar die Salmonellen-Serovare Salmonella Enteritidis oder Salmonella Typhimurium nachgewiesen.

Längere Legeperiode, höheres Risiko? Wann eine Nachimpfung sinnvoll ist

Ist das Risiko einer Salmonellen-Infektion größer, wenn Herden länger gehalten werden? Sollte bei längerer Haltungsdauer noch einmal nachgeimpft werden? Wenn ja, wann?

Wie bei vielen Impfungen so lässt auch bei den Impfungen gegen Salmonellen der Impfschutz mit der Zeit nach. Da die Legeperiode aufgrund züchterischer Erfolge heute deutlich länger dauern kann als noch vor ein paar Jahren, ist dies zu berücksichtigen! Seit einiger Zeit steht uns nun hierfür ein Salmonellen-Lebendimpfstoff zur Verfügung bei dessen Verwendung in der Legeperiode 0 Tage Wartezeit auf Eier anfallen. Vom Hersteller wird eine Impfung in der Legeperiode, 55 Wochen nach der letzten Impfung in der Aufzucht, empfohlen. Da es sich um eine Empfehlung handelt, kann der Impfzeitpunkt vom verschreibenden Tierarzt variiert werden.

Der Impfschutz nach dieser zusätzlichen Impfung soll weitere 40 Wochen betragen. Ansonsten stehen noch weitere Salmonellen-Lebendimpfstoffe zur Verfügung, die aufgrund von Wartezeiten auf Eier nur in einer Legepause verwendet wurden und werden.

Land und Forst
Bild: Cordula Möbius

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