Geflügelhalter in Niedersachsen brauchen ab 2026 Biosicherheitskonzept

21 Juli 2025
Biosicherheit
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Ab dem 1. Januar 2026 müssen alle Geflügelhalter in Niedersachsen – auch Kleinstbetriebe – einen Biosicherheitsplan zur Seuchenprävention vorlegen, andernfalls drohen finanzielle Nachteile im Seuchenfall.

Geflügelhaltende Betriebe in Niedersachsen müssen bis zum 1. Januar 2026 einen Biosicherheitsmanagementplan vorlegen. Grundlage ist das geltende EU-Tiergesundheitsrecht, das den Schutz vor biologischen Gefahren vorschreibt. Auch Kleinstbetriebe sind von der Regelung betroffen.

Welche Maßnahmen zur Seuchenprävention gefordert sind

Im Zentrum des Plans steht die Seuchenprävention, etwa durch Maßnahmen zur Kontrolle von Tier-, Personen- und Fahrzeugverkehr sowie der Nutzung von Ausrüstungen im Betrieb. Laut Niedersächsischer Tierseuchenkasse wurde hierfür zusammen mit dem Landvolk Niedersachsen und weiteren Partnern eine umfassende Arbeitshilfe erstellt.

Beratung durch Tierärzte wird gefördert – das müssen Betriebe wissen

Empfohlen wird, den Plan gemeinsam mit einem geschulten Tierarzt zu erarbeiten. Auch ein zertifizierter Fachberater kann hinzugezogen werden. Dank einer Beihilfe-Förderung ist die Beratung in diesem Fall für die Betriebe kostenfrei.

Wird der Plan nicht fristgerecht eingereicht, drohen im Seuchenfall Kürzungen bei Entschädigungsleistungen. Zudem muss das Konzept jährlich überprüft und ggf. angepasst werden.

Alle Informationen, Checklisten und ein Verzeichnis qualifizierter Ansprechpartner sind online abrufbar.

Geflügelnews
Bild: Cordula Möbius
Quelle: Landwirtschaftskammer Niedersachsen

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