Das neue EU-Tiergesundheitsrecht fordert von jedem Geflügelhalter ein dokumentiertes Biosicherheitskonzept zum Schutz vor zum Beispiel der Geflügelpest. In Niedersachsen wird nun eine Vorlage für ein solches Biosicherheitskonzept erarbeitet.
Niedersachsen: AG erarbeitet Biosicherheitskonzept für Geflügelhaltungen

Durch das neue EU-Tiergesundheitsrecht stehen Tierhalter, aber auch Tierärzte, in einer besonderen Verantwortung: Sie müssen den „Schutz vor biologischen Gefahren“ sicherstellen. Diese Anforderung beinhaltet ein betriebsindividuelles Biosicherheitskonzept. Hierin müssen die verantwortlichen Nutztierhalter Maßnahmen schriftlich fixieren, um den Eintrag von Tierseuchenerregern zu verhindern.
In den Aufgabenbereich der Tierärzte fallen insbesondere Beratungen des Tierhalters zum Thema. Sie sollen im Rahmen von Tiergesundheitsbesuchen erfolgen. „Die Biosicherheitsanforderungen des EU-Rechts betreffen alle Nutztierhalter“, erinnert Dr. Wiebke Scheer, Referentin für Veterinärwesen beim Landvolk Niedersachsen. Vor diesem Hintergrund wurde unter Leitung des Landvolk Niedersachsen und der Niedersächsischen Tierseuchenkasse (TSK) bereits im vergangenen Jahr von einer Arbeitsgruppe (AG) das Niedersächsische Biosicherheitskonzept für Schweine haltende Betriebe erarbeitet.
Konzept für Biosicherheit bei Geflügel noch in diesem Jahr
Ende Februar dieses Jahres wurde nun unter derselben Leitung die neue „AG Biosicherheit in Geflügelhaltungen“ gegründet. Ziel ist es, zeitnah ein Biosicherheitskonzept auch für Geflügel haltende Betriebe zu erarbeiten. Im Seuchenfall sind die Leistungen der Tierseuchenkasse und der EU nämlich abhängig von der Einhaltung rechtlicher Vorgaben. „Wir hoffen, das Niedersächsische Biosicherheitskonzept für Geflügelhaltungen noch in diesem Jahr vorstellen zu können“, erklären Dr. Wiebke Scheer und Dr. Ursula Gerdes, Geschäftsführerin der Tierseuchenkasse, abschließend.
Der Teilnehmerkreis der neuen niedersächsischen Arbeitsgruppe (AG) setzt sich aus Vertretern des Landwirtschaftsministeriums, der Landkreise, des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES), der Universität Vechta, der Tierärztlichen Hochschule Hannover, der Landwirtschaftskammer, der Tierärztekammer, des Bundesverbandes Praktizierender Tierärzte, der Tierseuchenkasse, des Landvolks, der Niedersächsischen Geflügelwirtschaft, der ABICS GmbH, des Landkreistages sowie des QS-Prüfsystems zusammen.
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