Tierärztin Dr. Anne Weissmann fand deutliche Worte zur Vogelgrippe: „Der Winter wird nicht wieder so ruhig wie letztes Jahr.“ Die ersten Fälle in Norddeutschland geben ihr recht. Sie mahnte, Biosicherheit obenan zu stellen. In Niedersachsen können Geflügelhalter dazu einen Betriebscheck machen lassen – den die Tierseuchenkasse bezahlt.
Dr. Anne Weissmann ist Geflügeltierärztin in der Tierärztlichen Gemeinschaftspraxis Dres. Arnold in Ankum im Landkreis Osnabrück, Niedersachsen. Die Praxis betreut auch viele Betriebe in Richtung Nordseeküste. Laut Dr. Weissmann berichten viele Betriebe von toten Wildvögeln im Umfeld, zudem dokumentiert das FLI alle Wildvögelfunde.
Für die Fachtierärztin ist das ein deutliches Alarmsignal in Richtung Vogelgrippe: „Das Virus ist in der Wildvogelpopulation inzwischen weit verbreitet. Es sterben längst nicht mehr alle Tiere an der Infektion, aber sie verbreiten das Virus weiter.“ Sie mahnte deshalb alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter, die bekannten Biosicherheitsregeln einzuhalten. Insbesondere müsse alles getan werden, um im Betrieb einen Eintrag von Viren durch Wildvögel zu verhindern.
Wildvogelpopulation trägt das Virus
In Niedersachsen haben Geflügelhalter seit kurzem die Möglichkeit, sich bezüglich der Biosicherheit in ihren Betrieben checken zu lassen. Durchgeführt wird diese Vorsorgemaßnahme von Tierärztinnen und Tierärzten, in der Regel vom Hoftierarzt.
Dr. Anne Weissmann
Die Niedersächsische Tierseuchenkasse, TSK, zahlt diesen Check, bis zu drei Stunden darf er dauern. Am Ende der Beratung steht dann ein betriebsindividuelles Biosicherheitskonzept, ein Leitfaden zur Verhinderung eines Erreger-Eintrags.
Schwachstellen im Betrieb werden erkannt und können verbessert werden. Tierärzte, die ihren Betrieben den Check anbieten wollten, mussten dafür eine fachliche Schulung absolvieren. Daran nahmen fast alle in Niedersachsen tätigen Geflügelfachpraxen teil, eine Liste ist auf der Homepage der TSK zu finden.
Tierseuchenkasse bezahlt den Biosicherheitscheck
Alle Geflügelhalter in Niedersachsen wurden von der TSK über das neue Angebot informiert, die ersten Beratungen haben stattgefunden, so Dr. Anne Weissmann. Mit der Erstellung des betriebsindividuellen Biosicherheitskonzeptes erfüllen Geflügelhalter zudem eine Anforderung des neuen EU-Tiergesundheitsrecht (Animal Health Law = AHL), das ab dem 1. Januar 2026 greift (für Betriebe > 1.000 Stück Geflügel). Wer seine „Pflichten“ als Geflügelhalter nicht erfüllt, muss im Seuchenfall ggf. mit Kürzungen von Entschädigungsleistungen rechnen.
Angesprochen werden Bereiche wie Umgang mit Betriebsfremden im Stall, Umzäunung des Geländes, Reinigung und Desinfektion, Hygieneschleuse, Schädlingsbekämpfung, Fahrzeugverkehr, Umgang mit Einstreu, Futtermittel und Mist oder Kadaverlagerung.
Vertrauensvoll mit dem Hoftierarzt besprechen
Dr. Anne Weissmann stellte das „Niedersächsische Biosicherheitskonzept“, so der offizielle Name, vor auf der Mitgliederversammlung der Interessengemeinschaft alternativer Hühnerhaltung, IAH, in Wietmarschen, Landkreis Grafschaft Bentheim. Sie legte den Geflügelhaltern ans Herz, die Erstellung des Biosicherheitskonzeptes als Hilfestellung zu sehen, den eigenen Betrieb bestmöglich gegen einen Seucheneintrag zu schützen: „Es gibt keinen hundertprozentigen Schutz, aber das, was wir tun können, sollten wir tun.“ Sie sieht es als Vorteil, dass die Betriebsleiter den Check zusammen mit ihrem Tierarzt durchführen können, der den Betrieb kennt, zu dem es Vertrauen gibt und mit dem man offen sprechen kann.
Interessierte Geflügelhalter, die die Beratung in Anspruch nehmen wollen, können sich das Biosicherheitskonzept für die Umsetzung im eigenen Betrieb inklusive der Checklisten im Vorfeld von der Seite der Niedersächsischen Tierseuchenkasse herunterladen.
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