Die Vogelgrippe ist in Österreich auf dem Vormarsch. Nach vier Ausbrüchen der Tierseuche auf Betrieben wurde das ganz Land zum Gebiet mit erhöhtem Risiko erklärt, um eine weitere Ausbreitung einzudämmen. Das Gesundheitsministerium verhängte eine Stallpflicht für Geflügelbetriebe in 25 Bezirken.
Die Vogelgrippe ist im österreichischen Wirtschaftsgeflügelbestand weiter auf dem Vormarsch. In einem großen Legehennenbetrieb im niederösterreichischen Bezirk Amstetten wurde Ende Oktober ein Ausbruch der Vogelgrippe bestätigt. Dem folgten Ausbrüche auf drei weiteren Betrieben. Am Donnerstag (7.11.) verschärfte das Gesundheitsministerium die Maßnahmen gegen die Tierseuche. Um die Ausbreitung einzudämmen, wurde ganz Österreich mit Wirkung zum 8. November 2024 zum Gebiet mit erhöhtem Risiko erklärt.
Enten und Gänse müssen isoliert gehalten werden
Für die Geflügelhalter gelten nach Angaben des Ministeriums damit strengere Sicherheitsmaßnahmen. Sie müssen den Kontakt zwischen ihren Tieren und Wildvögeln bestmöglich durch technische Vorrichtungen verhindern. Die Fütterung und Tränkung der Tiere darf zudem nur noch im Stall oder in einem Unterstand erfolgen, nicht aber im Freien. Zudem darf kein Wasser aus Sammelbecken verwendet werden. Enten und Gänse müssen von anderem Geflügel getrennt gehalten werden.
Diese Regionen gelten als Hochrisikogebiete
25 Bezirke in Nieder- und Oberösterreich, der Steiermark, Salzburg, Kärnten und im Burgenland wurden zudem als Gebiete mit einem stark erhöhten Risiko eingestuft. Dort gilt für Betriebe mit mehr als 50 Tieren Stallpflicht. Betriebe mit weniger als 50 Tieren sind davon ausgenommen, sofern eine Trennung von Enten und Gänsen sichergestellt und ihre Tiere vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt sind. Rund um betroffene Geflügelbetriebe werden jeweils auch noch Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet. Dort gilt eine generelle Stallpflicht unabhängig von der Betriebsgröße. Alle Betriebe werden von Amtstierärzten untersucht.
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