Aufgrund der vermehrten Nachweise der hochpathogenen Aviären Influenza (Vogelgrippe) bei Wildvögeln gilt in bestimmten Gebieten in Österreich eine Stallpflicht. Das meldete die österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit.
Betroffen von der jetzt angeordneten Stallpflicht sind das Burgenland, Kärnten, Nieder- sowie Oberösterreich. Diese Bundesländer wurden zu Gebieten mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko erklärt. Die Stallpflicht gilt für Bestände ab 50 Vögeln und bis auf weiteres.
Geflügelhalter, die weniger als 50 Tiere halten, sind von dieser Stallpflicht ausgenommen, sofern sie eine Trennung von Enten und Gänsen von anderem Geflügel sicherstellen und ihr Geflügel vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist.
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