Im Kreis Nordfriesland in Schleswig-Holstein ist der erste Geflügelpestausbruch in diesem Herbst in einem Legehennenbetrieb mit etwa 10.000 Tieren festgestellt worden. Die rechtlich vorgeschriebene tierschutzgerechte Tötung der Tiere und ihre Entsorgung ist erfolgt.
In Schleswig-Holstein gibt es jetzt auch einen ersten Fall von Geflügelpest. In dem Legehennenbetrieb verendeten Tiere ohne offensichtlichen Grund. Der Tierhalter ergriff unverzüglich alle notwendigen Maßnahmen und informierte das Veterinäramt des Kreises zur Abklärung der Todesursache. Das Geflügelpestvirus wurde amtlich festgestellt.
Für den Betrieb bestand schon Stallpflicht
Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht geklärt, wie es zum Eintrag des Erregers in die Geflügelhaltung kommen konnte. Aufgrund der Vielzahl an Wildgänsen im nahen Umfeld des Betriebes sowie einem ersten Nachweis von hochpathogenen aviären Influenzaviren bei Wildvögeln hatte der Betrieb nach Risikoanalyse des Veterinäramtes bereits seit Oktober alle Legehennen aufstallen müssen und hohe Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten. Die Untersuchungen zur Eintragsursache dauern noch an.
Um den Ausbruchsbetrieb ist eine Sperrzone eingerichtet, welche aus einer Schutzzone von mindestens drei und einer Überwachungszone von mindestens zehn Kilometern besteht. In der Sperrzone gelten strenge rechtliche Vorgaben für Geflügelhaltungen. Diese umfassen unter anderem ein Aufstallungsgebot und ein Verbringungsverbot für lebendes Geflügel.
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