Beschluss im Bundeskabinett
Am 3. September hat das Bundeskabinett den Entwurf eines dritten Gesetzes zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes beschlossen. Damit sollen Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie Land- und Forstbetriebe künftig nur noch den auf EU-Mindestniveau reduzierten Stromsteuersatz zahlen.
Zusätzlich plant die Bundesregierung Zuschüsse zu den Übertragungsnetzentgelten in Höhe von 6,5 Milliarden Euro im kommenden Jahr. Insgesamt stehen dafür 26 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds bereit. Ziel ist es, Unternehmen und Verbraucher von hohen Strompreisen zu entlasten.
Reaktionen aus der Landwirtschaft
Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt die Entscheidung. Generalsekretärin Stefanie Sabet sprach von einem „wichtigen Entlastungsschritt“ für die Betriebe. Gleichzeitig betonte sie, dass weitere Maßnahmen notwendig seien, um international wettbewerbsfähige Energiekosten zu erreichen.
Besonders forderte der Verband:
- die Wiedereinführung der Agrardieselrückvergütung,
- die Steuerbefreiung für Diesel in der Land- und Forstwirtschaft,
- sowie eine Nachbesserung im Gesetz, damit Biogasanlagen weiterhin als erneuerbare Energieträger gelten.
Kritik an Biomasse-Regelung
Für Diskussion sorgt die geplante Streichung von Biomasse aus der Definition erneuerbarer Energien im Stromsteuerrecht.
- Das Hauptstadtbüro Bioenergie bezeichnete diesen Schritt als „nicht nachvollziehbar“.
- Auch der DBV kritisierte die Pläne und warnte vor negativen Folgen für Biogasanlagen in der Landwirtschaft.
Bewertung durch Experten
Der Energieexperte des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV), Guido Seedler, erwartet kurzfristig positive Effekte durch die Zuschüsse zu den Netzentgelten. Langfristig werde der Effekt jedoch nachlassen, da der Ausbau der Stromnetze hohe Kosten verursache. Seedler plädierte daher für ein dauerhaft tragfähiges Energiekonzept für die Landwirtschaft.
Handel fordert breitere Entlastung
Der Handelsverband Deutschland (HDE) bemängelte, dass die geplante Senkung nur für das produzierende Gewerbe und die Landwirtschaft gilt. Ohne bezahlbare Strompreise für alle Branchen sieht der Verband die wirtschaftliche Erholung in Deutschland gefährdet.
Fazit für Geflügelhalter
Für Geflügelbetriebe kann die geplante Senkung der Stromsteuer kurzfristig eine spürbare Entlastung bringen – gerade bei stromintensiven Bereichen wie Stallklimatechnik, Beleuchtung oder Futteraufbereitung. Ob die Maßnahmen jedoch langfristig reichen, ist fraglich. Landwirtschaftsverbände fordern daher weitergehende Lösungen, um die Energiepreise dauerhaft zu stabilisieren.

































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