Niederlande verbieten Käfighaltung für Legehennen ab 2035

30 Juni 2025
Legehenne
Legehenne

Die Niederlande verbieten ab 2035 Käfighaltung bei Legehennen. Für Landwirte bedeutet das tiefgreifende Veränderungen.

Käfighaltung in den Niederlanden: Nur noch bis 2035 erlaubt

In den Niederlanden wird die Käfighaltung in der Legehennenhaltung ab 2035 verboten. Neubauten dürfen bereits ab 2027 keine Käfigsysteme mehr verwenden. Aktuell werden in unserem Nachbarland etwa 12 % der Hennen noch in Käfigen gehalten, jedoch betrifft dies weniger als 12 % der Betriebe.

Hohe Kosten für Geflügelhalter durch lange Amortisationszeiten

Obwohl nur wenige Betriebe betroffen sind, sind die wirtschaftlichen Folgen für die Geflügelhalter erheblich. Grund ist die lange Amortisationszeit von 12,5 Jahren für Käfigsysteme. Die Behörden glauben dennoch, dass die Übergangsfrist bis 2035 dem Abschreibungszeitraum weitgehend gerecht wird und damit keine Eigentumsrechte verletzt werden.

Der Wechsel von Käfig- zu alternativen Haltungssystemen führt voraussichtlich zu höheren Emissionen von Ammoniak und Feinstaub. Wageningen Livestock Research rechnet mit einem Anstieg der Emissionen, während bei Geruch keine Zunahme erwartet wird. Deutschland hat ein Käfighaltungsverbot bereits 2024 umgesetzt, Belgien zieht 2036 nach.

Neue Anforderungen an Besatzdichte und Stallgestaltung

Zusätzlich zum Käfigverbot sollen niedrigere Besatzdichten eingeführt werden. Diese verbessern laut dem niederländischen Rat für Tierfragen (RDA) die Tiergesundheit, reduzieren Knochenbrüche und fördern eine bessere Befiederung. In der EU liegt die maximale Besatzdichte derzeit bei neun Hennen pro Quadratmeter, in den Niederlanden soll sie bis 2040 auf acht gesenkt werden. Im Ökolandbau gilt bereits ein Limit von sechs Hennen pro Quadratmeter.

Für die Aufzucht von Legehennen gibt es bisher keine gesetzlichen Vorgaben, jedoch orientieren sich viele Betriebe an den deutschen KAT-Standards. Diese erlauben ab dem 50. Tag bis zum Ende der Aufzucht maximal 18 Tiere pro Quadratmeter. Ab 2030 soll diese Regel verbindlich werden, mit einer weiteren Absenkung auf 16 Tiere ab 2040.

Die niederländische Verordnung zum Verbot der Käfighaltung behandelt auch sogenannte Funktionsbereiche wie Sitzstangen und erhöhte Liegeflächen. Diese müssen ausreichend vorhanden sein, wobei die genaue Ausgestaltung noch untersucht wird. Für Legehennen gelten bereits 15 cm Sitzfläche pro Tier.

Ab 2030 wird ausreichend Einstreu verpflichtend, bisher bleibt es beim Grundsatz der Wahlfreiheit für die Halter. Ein Leitfaden zur guten Praxis soll zusätzlich Orientierung geben. Für Küken ist ab 2040 ein geschützter, warmer Bereich vorgesehen, dessen Gestaltung den Haltern überlassen wird.
Bezüglich der Rassenwahl werden für Legehennen bislang keine Vorgaben gemacht. Es fehlen noch ausreichende Forschungsergebnisse, um verbindliche Anforderungen festzulegen. Risiken wie Federpicken und Knochenbrüche durch frühes Legen sollen aber weiter untersucht werden, um langfristig Standards zu entwickeln.

Geflügelnews
Bild: Natasja Beverloo
Quelle: Bas Lageschaar

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