ND in den Niederlanden: Grenzübergreifende Überwachung

30 Mai 2025
Biosicherheit
Tauben ND

In der niederländischen Gemeinde Oldenzaal ist bei Tauben in einer Hobbyhaltung die Newcastle-Krankheit ausgebrochen. Das hat das niederländische Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei, Ernährungssicherheit und Natur bestätigt. Die Überwachungszone erstreckt sich damit bis in den Landkreis Grafschaft Bentheim hinein.

Die Newcastle-Krankheit oder Newcastle Disease (ND) ist eine hochansteckende Viruserkrankung. Sie kann neben Tauben vor allem Hühner und Puten, aber auch Enten, Gänse und weitere Vogelarten befallen. Da das Krankheitsbild der Newcastle-Krankheit an die Geflügelpest erinnert, ist sie auch als atypische Geflügelpest bekannt.

Zur Bekämpfung der Virus-Infektion haben die niederländischen Behörden rund um den Ausbruchsbetrieb in der Provinz Overijssel eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern eingerichtet. Die Überwachungszone erstreckt sich damit bis in den deutschen Landkreis Grafschaft Bentheim hinein.

20 deutsche Tierhaltungen betroffen

Infizierte Tiere scheiden das Virus über die Luftwege sowie über Sekrete und Exkrete aus, so dass es sich sehr schnell ausbreiten kann. Um dem vorzubeugen, gelten innerhalb der Schutz- und der Überwachungszone strenge Seuchenbekämpfungsmaßnahmen. In der Überwachungszone ist insbesondere die Teilausstallung von Geflügel untersagt. Diese Regelung gilt auch für rund 20 Geflügel haltende Betriebe in der Grafschaft Bentheim mit rund 2,2 Mio. Tieren.

Tierärztinnen und Tierärzte des Veterinäramtes führen aktuell klinische Untersuchungen in den Betrieben innerhalb der Überwachungszone in der Grafschaft durch. Das gemeinsame Tierseuchen-Logistikzentrum der Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim ist derzeit in Standby, kann aber bei Bedarf kurzfristig hochgefahren werden.

Auffälligkeiten beim Veterinäramt melden

In Deutschland müssen Halterinnen und Halter von Geflügel ihre Tiere regelmäßig gegen den Erreger der Newcastle-Krankheit impfen lassen. Diese Impfpflicht besteht auch für Hobbyhaltungen und Kleinstbestände. Trotz des Impfschutzes rät das Grafschafter Veterinäramt Geflügelhalterinnen und -haltern dazu, ihre Tiere im Blick zu behalten und Auffälligkeiten umgehend zu melden (u.a. gesteigerte Todesrate, verringerte Beweglichkeit, signifikanter Anstieg oder Rückgang der Produktionsdaten).

Typische Symptome für die Newcastle-Krankheit

Die Zeit von der Infektion bis zum Auftreten erster Anzeichen der Newcastle-krankheit beträgt ca. drei bis sechs Tage. Zu den besonders auffälligen Anzeichen für eine Erkrankung zählen ein drastischer Rückgang der Legeleistung, dünnschalige bis schalenlose Eier, wässriges Eiklar sowie ein dünnflüssiger, grünlichgelber Kot, der teilweise mit Blut durchmischt ist.

Bei einer raschen Ausbreitung der Erkrankung innerhalb der Herde treten Todesfälle ohne vorher sichtbare Symptome auf. Für erkrankte Tiere endet eine Infektion in der Regel tödlich. Bei einem leicht verzögerten Verlauf weisen folgende Symptome auf eine Erkrankung hin: hochgradige Apathie, gänzliches Verweigern von Futter- und Wasseraufnahme, Atemnot, geschwollene Augenlider und bläulich verfärbte Kämme. Tiere, die diese erste Krankheitsphase überlebt haben, fallen später durch Lähmungen der Bein- und Flügelmuskulatur sowie Halsverdrehen auf. Grundsätzlich handelt es sich bei der Newcastle-Krankheit um eine anzeigepflichtige Tierseuche. Sollte der Verdacht auf eine Erkrankung bestehen, müssen Tierhalterinnen und -halter sofort das Veterinäramt informieren. Für Menschen ist die Newcastle-Krankheit nicht gefährlich.

PM, Geflügelnews
Bild: AdobeStock_Jogerken

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