Baurechtsnovelle: Weniger Hürden für Stallumbauten

25 April 2026
Deutschland
junghennen

Die Bundesregierung will Stallumbauten für mehr Tierwohl deutlich vereinfachen. Ein neuer Gesetzentwurf löst zentrale Blockaden – und stößt bei Verbänden auf breite Zustimmung, aber auch Kritik.

Weniger Hürden für Tierwohlställe

Das Bauministerium plant, Genehmigungen für Stallumbauten und Neubauten zu erleichtern. Künftig sollen Behörden nicht mehr prüfen, ob Betriebe bestimmte Haltungsstufen wie „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ oder „Bio“ erfüllen. Entscheidend wird stattdessen, ob Landwirte die Haltungsbedingungen tatsächlich verbessern.

Bauernverband sieht Durchbruch

Beim Deutscher Bauernverband stößt der Entwurf auf Zustimmung. Generalsekretärin Stefanie Sabet spricht von einem wichtigen Schritt: „Die Novelle kann eine echte Erleichterung für die deutsche Tierhaltung bewirken.“

Der Verband fordert seit Jahren, Stallumbauten für mehr Tierwohl unabhängig von Tierart zu ermöglichen. Der Entwurf greift diese Forderung nun auf.

Mehr Spielraum auch für Geflügel 

Auch der Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften bewertet die Pläne positiv. Geschäftsführer Udo Hemmerling hebt hervor: „Der Vorschlag ermöglicht die Wahrnehmung der Tierwohlverbesserungsgenehmigung auch für die Geflügel- und Rinderhaltung.“

Bislang blieben diese Bereiche außen vor, da sie nicht im Tierhaltungskennzeichnungsgesetz erfasst sind.

Kritisch sieht Hemmerling jedoch, dass Betriebe ihre Tierplatzzahl weiterhin kaum erhöhen dürfen. Gerade kleinere Höfe könnten Investitionen sonst schwer wirtschaftlich stemmen.

Neue Möglichkeiten im Außenbereich

Der Gesetzentwurf eröffnet Kommunen zusätzliche Spielräume. Sie können künftig im Flächennutzungsplan festlegen, dass bestimmte Vorhaben im Außenbereich privilegiert sind.

Das betrifft etwa Biogasanlagen, Wind- und Solarparks, Wärmespeicher oder gewerbliche Tierhaltungen. Genehmigungsverfahren könnten sich dadurch deutlich verkürzen.

Hemmerling spricht von „einer sehr weitreichenden Regelung“.

Mehr Flexibilität bei Hofgebäuden

Auch bei der Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude will die Regierung lockern. Künftig sollen bis zu vier Wohnungen auf Hofstellen möglich sein – bislang waren es zwei.

Zudem verlängert sich die Frist für eine Umnutzung nach Aufgabe der ursprünglichen Nutzung von sieben auf zehn Jahre. Auch Anbauten mit zusätzlichen Wohneinheiten sollen leichter genehmigt werden.

Zustimmung – aber Kritik am Flächenschutz

Die Verbände begrüßen die neuen Spielräume grundsätzlich. „Ein Schritt in die richtige Richtung“, sagt Sabet. Gleichzeitig mahnt der Bauernverband, dass der Schutz landwirtschaftlicher Flächen im Entwurf zu kurz kommt.

Geflügelnews
Bild: Cordula Möbius

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