Achtung: Fehlender Biosicherheitsplan kann richtig viel Geld kosten!
17 Oktober 2025
Biosicherheit
Im Geflügelland Niedersachsen gab es gerade den ersten Geflügelpestfall dieses Herbstes. Die Niedersächsische Tierseuchenkasse weist deshalb noch einmal dringlich darauf hin, dass alle Geflügelhalter zum 1. Januar 2026 einen Biosicherheits-Managementplan für ihren Betrieb vorlegen müssen. Sonst droht im Schadensfall die Kürzung von Entschädigungen.
Den ersten Geflügelpestfall in Niedersachsen in diesem Herbst dürften Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter mit Sorge sehen. Zugvögel sind Richtung Süden unterwegs oder überwintern mittlerweile auch hierzulande. Kraniche sieht man beispielweise im Norden verstärkt auf den Feldern im Umkreis von Gewässern oder Moorgebieten. Die Wildvogelpopulation gilt inzwischen als natürliches Reservoir des Geflügelpestvirus.
Kürzungen im Einzelfall bis 25 Prozent
Beim ersten Geflügelpestfall des Herbstes 2025 in Niedersachsen betroffen war ein Putenbetrieb in der Gemeinde Garrel im Landkreis Cloppenburg. Hier liegt ein Hot-Spot der niedersächsischen Putenerzeugung. Vor dem Hintergrund dieses Falles erinnert die Niedersächsische Tierseuchenkasse noch einmal daran, dass alle Geflügelhaltungen bis Ende diesen Jahren einen Biosicherheits-Managementplan für ihren Betrieb ausgearbeitet haben müssen. Sonst drohen im Seuchenfall Kürzungen der Entschädigungsleistungen. Im Einzelfall können sie bis zu 25 Prozent betragen. Dies kann einen Betrieb bei den heutigen Bestandsgrößen ins Mark treffen.
In Niedersachsen, Deutschlands geflügelstärkstem Bundesland, zahlt die Tierseuchenkasse im Seuchenfall die Räumung der betroffenen Betriebe, die Entsorgung der getöteten Tiere, die anschließende Reinigung und Desinfektion sowie den „gemeinen Tierwert“.
EU kofinanziert Entschädigungszahlungen
Dr. Ursula Gerdes
Die Entschädigungsleistungen im Geflügelpestfall werden nicht allein von den Tierseuchenkassenbeiträgen der Geflügelhalter bezahlt, sondern von Land und EU kofinanziert. Die EU als Kofinanzierer will die Tierhalter stärker in die Pflicht nehmen bei der Seuchenvorsorge. Ein neues EU-Tiergesundheitsrecht (Animal Health Law = AHL) verpflichtet den Tierhalter, wirksame Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren auf seinem Betrieb zu ergreifen. Dies gilt insbesondere in Hinblick auf Tierseuchen wie die Geflügelpest.
Gemäß EU-Tiergesundheitsrecht sollen tierhaltende Betriebe betriebsindividuelle Biosicherheitspläne erstellen. Dazu gehören etwa Regelungen zum Tier-, Personen- und Fahrzeugverkehr oder Vorgaben zur Nutzung von Ausrüstung im Betrieb bzw. Vorsorgemaßnahmen für den „Ernstfall“. Zudem sind sie verpflichtet, sich von einem Tierarzt diesbezüglich beraten zu lassen.
Tierseuchenkasse übernimmt Beratungskosten
In Niedersachsen hat eine Arbeitsgruppe ein Biosicherheitskonzept für Geflügel haltende Betriebe erstellt. Es steht zum Download auf der Homepage der Tierseuchenkasse. Dies kann man dann zusammen mit seinem bestandsbetreuenden Tierarzt durchgehen und eine betriebsindividuelle Fassung erstellen. Die Tierseuchenkasse zahlt die – wie erwähnt verpflichtende - Beratung.
Hierzu hat die Niedersächsische Tierseuchenkasse bislang etwas über 700 Beratungen abgerechnet, das entspricht etwa einem Drittel der betroffenen Geflügelbetriebe im Bundesland. Natürlich können Geflügelhalter ihr Biosicherheitskonzept auch ohne Beantragung der Kostenübernahme mit ihrem Tierarzt erstellt haben, sagt Dr. Ursula Gerdes, Geschäftsführerin der Niedersächsischen Tierseuchenkasse. Sie geht jedoch davon aus, dass es auf einem Teil der Betriebe noch fehlt und mahnt deshalb dringend an, sich darum zu kümmern: „Wenn es im Seuchenfall nicht vorliegt, sind wir verpflichtet, Sanktionen zu ergreifen.“ Und die können richtig viel Geld kosten.
Text:
Christa Diekmann-Lenartz
Aufgewachsen auf einem landwirtschaftlichen Betrieb in der intensiven Tierhaltungsregion Weser-Ems (und Studium der Agrarwissenschaften). Seit vielen Jahren berichtet sie darüber, was sich im Bereich Geflügel tut - mit Schwerpunkt Niedersachsen.
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