Vogelgrippe: Vorsorgliche Stallpflicht an der Mecklenburgischen Seenplatte

27 November 2024
Biosicherheit
Silberreiher

Aus dem Norden und Nordosten treffen immer mehr Zugvögel bei uns an den Küsten und großen Feuchtgebieten in Norddeutschland ein. Die Gefahr einer Vogelgrippe-Infektion steigt. In Mecklenburg-Vorpommern hat man reagiert: Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gilt eine vorsorgliche Stallpflicht.

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat Stallpflicht für Geflügel angeordnet. Hintergrund ist der derzeitige Wildvogelzug und das damit verbundene Risiko der Verbreitung des Vogelgrippevirus. Die Stallpflicht gilt für Bestände mit mehr als 5.000 Enten, Gänsen, Hühnern und Puten. Damit soll verhindert werden, dass Wildvögel die Geflügelpest in die Haltungen einschleppen.

Vogelgrippe ist außerordentlich ansteckend

Der Erreger der Vogelgrippe ist außerordentlich ansteckend und zieht eine hohe Sterblichkeitsrate nach sich, heißt es in der Allgemeinverfügung des Landkreises. Im vergangenen Jahr mussten tausende Tiere in landwirtschaftlichen oder gewerblichen Haltungen getötet werden, weil sie sich mit dem Virus infiziert hatten.

Geflügelhalter befürworten die Stallpflicht

Geflügelzüchter in der Region befürworten die Stallpflicht. Darauf hätten sie gewartet, so Annalina Behrens von der Erzeugergemeinschaft Fürstenhof - ein Zusammenschluss von 20 Tierhaltern. Das Aufstallen sei die einzige Möglichkeit, das Geflügel zu schützen. In Polen aber auch in Schleswig-Holstein habe es bereits Ausbrüche in gewerblichen Haltungen gegeben.

NDR, Christa Diekmann-Lenartz
Bild: AdobeStock_Jrg

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