Eine Absicherung gegen Ertragsschäden ist heute kein Luxus mehr für Geflügelbetriebe, sondern existenzielle Notwendigkeit. Das zeigt einmal mehr die aktuelle Vogelgrippe-Welle. Damit das Solidarsystem weiter funktionieren kann, sind auch die Betriebe gefordert: Die „Schadensminderungspflicht“ muss unbedingt ernst genommen werden.
Das derzeitige Vogelgrippe-Geschehen in Deutschland, speziell vor allem in Niedersachsen, zeigt einmal mehr, dass die Geflügelproduktion ein besonders spezialisierter Betriebszweig der Landwirtschaft ist.
Produktionsausfälle durch Tierseuchen, wie aktuell die Vogelgrippe, können für betroffene Betriebe existenzbedrohend werden. Die Tierseuchenkassen entschädigen zwar betroffene Betriebe, nicht aber Folgeschäden wie Leerstand oder Restriktionen in benachbarten Betrieben.
Hohe Folgekosten bei indirekter Betroffenheit
Hier kommt der Ertragsschadenversicherung eine zentrale Rolle zu. Sie schützt vor dem Verlust des Deckungsbeitrags sowie vor zusätzlichen Kosten, die in Folge behördlicher Sperrmaßnahmen oder Tierverluste entstehen. Ein Wiedereinstallverbot, wie es zur Zeit im Landkreis Cloppenburg gilt, kann die Produktion über Wochen zum Erliegen bringen.
Aufgrund der ggf. sehr hohen Schadenssummen und des vergleichsweise hohen Risikos (der Vogelgrippe) ist die Ertragsschadensversicherung im Geflügelbereich sehr komplex – und kein „Selbstläufer“. Philipp Bünger von der ISW Versicherungsmakler GmbH, Cloppenburg, erläutert dazu: „In Deutschland ist die Zahl der Anbieter von Ertragsschadenversicherungen für Geflügel sehr überschaubar. Wenn diese wegfallen würden, hätte nicht nur der einzelne Betrieb, sondern die gesamte Branche ein großes Problem.“ Sein Appell geht deshalb auch an die Betriebe, die sogenannte Schadensminderungspflicht ernstzunehmen und aktiv daran mitzuarbeiten, Schäden so gering wie möglich zu halten.
Nur wenige Versicherungsanbieter überhaupt
Im Bereich Ertragsschadensversicherung Geflügel dominieren die Vereinigte Tierversicherung (VTV) und die Allianz Agrar den Markt. Beide Unternehmen arbeiten mit komplexen Berechnungsmodellen, die Faktoren wie biologische Leistung, Haftzeiten und Selbstbehalte einbeziehen.
Ein wesentliches Problem im Zusammenhang mit der Ertragsschadenversicherung sind die sogenannten Kumulrisiken. Bei großflächigen Seuchenausbrüchen wie der Vogelgrippe sind oft nicht nur einzelne Betriebe, sondern ganze Regionen betroffen. Dadurch steigt das Schadenpotential progressiv an.
Philipp Bünger: „Für Versicherer ist ein flächendeckender Schutz ohne Rückversicherung kaum möglich. Rückversicherer übernehmen Teile des Risikos und verteilen es. Das ist die Grundlage, dass Erstversicherer überhaupt Policen anbieten können.“
Biosicherheit auch für Versicherungsschutz wichtig
Versicherungsnehmer, sprich Betriebe, sind verpflichtet, Schäden aktiv zu mindern. Dazu gehören zum einen die bekannten Biosicherheitsmaßnahmen, die einzuhalten sind zur Seuchenvorsorge. Aber er zählt auch andere Punkte auf: „Liegt ein Hähnchenmastbetrieb in einem Sperrgebiet und kann nicht mit Küken beliefert werden, ist ‚Schlupf im Stall‘ ggf. eine Möglichkeit, den Ertragsschaden so zu reduzieren. Oder: Ein Legehennenbetrieb erhält seine geplante Junghennen-Lieferung nicht, weil der Aufzüchter im Restriktionsgebiet liegt. Kann die Versicherung eine andere Junghennenherde vermitteln, sollte dieses Angebot angenommen werden. Ein längerer Leerstand ist in der Regel immer teurer.“ Die gesamte Wertschöpfungskette kann somit dazu beitragen, die Schäden zu limitieren. Im Allgemeinen gilt dennoch: Prävention durch Biosicherheit vor Schadenminderungspflicht!
Das Risiko Vogelgrippe wird bleiben
Der ISW-Mitarbeiter geht davon aus, dass angesichts zunehmender Kumulrisiken und einer inzwischen globalen Seuchendynamik die Bedeutung einer Ertragsschadensversicherung weiter wachsen wird. Für die Betriebe bedeutet sie einen wichtigen betriebswirtschaftlichen Baustein des Risikomanagements. Sollte diese Absicherung wegfallen, hätte das gravierende Folgen - für die gesamte Branche.
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