Naturland setzt 2026 erneut auf Biodiversität – und bleibt dabei bewusst pragmatisch. Das Artenvielfaltsprogramm honoriert konkrete Maßnahmen auf landwirtschaftlichen Betrieben und verbindet ökologische Wirkung mit einfacher Umsetzung. Nur dort, wo es fachlich nötig ist, schärft Naturland die Vorgaben nach.
Mit dem Artenvielfaltsprogramm 2026 setzt Naturland erneut ein klares Signal für mehr Biodiversität in der Landwirtschaft. Was viele wissenschaftliche Studien belegen, erlebt die Praxis täglich: Ökologisch bewirtschaftete Flächen bieten Lebensraum, Rückzugsorte und Nahrungsquellen für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. „Die ökologische Wirtschaftsweise ist ein Cheatcode für mehr Biodiversität“, bringt es Thomas Neumaier aus der Naturland-Beratung bei der Naturland Öko Mastgeflügeltagung Süd, November 2025, Piding, auf den Punkt – und ergänzt, dass Einfachheit und Praktikabilität bei der Gestaltung des Programms oberste Priorität hatten. Denn selbst die beste Förderung bleibt wirkungslos, wenn sie zu kompliziert ist und deshalb kaum umgesetzt wird.
Das Programm wird über den Verkauf Naturland-zertifizierter Produkte mit dem Label „Für mehr Artenvielfalt“ finanziert, aktuell vor allem über die Eigenmarken von ALDI SÜD und ALDI NORD. Für teilnehmende Betriebe bedeutet das eine direkte Honorierung konkreter Maßnahmen – unbürokratisch, leicht umsetzbar und ohne zusätzliche Richtlinien. Der Mehrwert ist klar definiert: messbare Ergebnisse, fachliche Beratung und finanzielle Unterstützung für Maßnahmen, die Natur und Betrieb gleichermaßen zugutekommen.
Förderjahr 2026: Bewährtes bleibt, Details werden geschärft
Inhaltlich hat Naturland das Maßnahmenpaket für 2026 nur punktuell überarbeitet. „Wir haben tatsächlich nur graduelle Verbesserungen vorgenommen“, so Neumaier. Die Programme sollen weiterhin praktikabel bleiben und zugleich Raum für mehr ökologischen Nutzen bieten.
Grünland: Rückzugsräume sichern, Tiere besser schützen
Bei den überjährigen Schutzstreifen im Grünland, einem zentralen Bestandteil des Programms, bleiben die Grundregeln unverändert: Mindestens zehn Prozent der Fläche müssen bei der ersten Nutzung stehen bleiben und bis zum 1. April des Folgejahres unberührt bleiben. Diese Streifen dienen als Überwinterungshilfe für Insekten und andere Kleintiere. Neu ist die stärkere Betonung wildtierschonender Mähmethoden – mindestens zwei Verfahren müssen angewendet werden.
Die Maßnahme „Sommer-Rückzugsorte im Grünland“ wurde erweitert: Künftig ist sie auch auf neu eingesäten Grünlandflächen auf dem Acker möglich. Zudem können Streifen in Weide- und Mähweidesystemen nun rotieren, solange eine Nutzungspause von mindestens vier Wochen gewährleistet ist. Ziel ist es, dauerhaft mindestens zehn Prozent der Fläche als Rückzugsraum zur Verfügung zu stellen.
Auch die Vorgaben zur wildtierfördernden Nutzung von Klee- und Luzernegras wurden präzisiert. So entfällt die Förderung künftig, wenn das Kleegras bereits als Naturland-Zwischenfrucht gefördert wurde. Für alle anderen Flächen gilt: Entweder eine achtwöchige Ruhephase zwischen April und Juli oder dauerhaft zehn Prozent ungenutzte Streifen. Wie im Grünland dürfen diese bei Weidenutzung ausgezäunt und flexibel rotiert werden.
Überwinternde Zwischenfrüchte und neue Hecken
Die Maßnahme „Überwinternde vielfältige Zwischenfrucht“ erhält ebenfalls neue Akzente: Die Mischung muss mindestens drei Blüharten enthalten, die noch im Herbst zur Blüte kommen. Die Ansaat hat spätestens am 15. September zu erfolgen, die Fläche bleibt bis mindestens 15. Februar unangetastet. Ziel ist es, Insekten auch in den Wintermonaten Nahrung und Struktur zu bieten.
Besonders langfristig wirkt die Neuanlage von Hecken. Sie sollen künftig mindestens drei- bis fünfreihig angelegt werden, inklusive je eines Meters Saumfläche auf beiden Seiten. Verwendet werden ausschließlich heimische und möglichst vielfältige Wildpflanzen, um stabile Lebensräume für Vögel, Insekten und Kleinsäuger zu schaffen. Die Heckenmaßnahme läuft über fünf Jahre und setzt auf sorgfältige Pflege – von Verbissschutz bis zur Nachpflanzung.
Ablauf und Termine für 2026
Wie im Vorjahr erfolgt die Antragstellung digital. Der Antragszeitraum läuft vom 15. Januar bis 15. Februar 2026, der Online-Informationstag findet am 15. Januar statt. Kontrollen werden stichprobenartig durchgeführt und bleiben unabhängig von der Bio-Kontrolle. Neu ist das vereinfachte Auszahlungsverfahren: Die Fördersumme wird künftig einmalig nach Abschluss der Maßnahme ausgezahlt, ohne Abschlagszahlungen während des Jahres. Die maximale Fördersumme je Betrieb bleibt bei 10.000 Euro.
Bei Fragen zum Programm und zur Anmeldung schreiben Sie bitte an: artenvielfalt@naturland-zeichen.de. Für die Unterstützung bei der Umsetzung der Maßnahmen wenden Sie sich bitte an Ihre:n Naturland-Berater:in. Mehr Informationen finden Sie auf: wirsindartenvielfalt.de
Thomas Neumaier schließt: „Wie gesagt, ich freue mich, dass das heuer schon so gut angenommen worden ist — auch von vielen von Euch. Ich würde mir jetzt einfach wünschen, dass (...) auch viele weitere sich anschließen, denn wir haben, glaube ich, ein Tool gebaut, das wirklich für die Landwirtschaft eine einfache und tolle Unterstützung ist.”
































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