Achtung: Diese Direktvermarkter betrifft die neue EU-Verpackungsverordnung

11 April 2026
Absatz
Direktvermarktung

In der EU tritt im August 2026 die neue Verpackungsverordnung PPWR in Kraft. Ziel ist, Verpackungsmüll drastisch zu reduzieren und Verpackungsmaterial recyclingfähig zu machen. Die neue Verordnung betrifft auch zum Beispiel Direktvermarkter, die verpackte Eier an den örtlichen Supermarkt liefern. 

Die EU-Verpackungsverordnung PPWR (=Packaging and Packaging Waste Regulation) ist ein neuer, verbindlicher EU-Rechtsrahmen, der ab dem 12. August 2026 direkt in allen Mitgliedstaaten gilt. Die PPWR zielt darauf ab, Verpackungsmüll drastisch zu reduzieren, die Kreislaufwirtschaft zu fördern und bis 2030 die Recyclingfähigkeit aller Verpackungen sicherzustellen. 

Die neue Verordnung betrifft die gesamte Lieferkette, also Hersteller von Produkten, Importeure, Vertreiber von Produkten etc. Hierbei gibt es verschiedene Übergangsfristen. Einige Regelungen treten jedoch direkt am 12. August diesen Jahres in Kraft. Über die anstehenden Pflichten und Fristen der neuen Verpackungsverordnung informiert ein Online-Seminar der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Es findet statt am Dienstag, den 28. April 2026 von 9-10 Uhr. 

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