Hessen will mobile Geflügelschlachtung fördern

26 Juni 2025
Deutschland
Hessen mobile Schlachtung

Für kleine Betriebe wird es immer schwieriger, Geflügel schlachten und verarbeiten zu lassen. Die Strukturen fehlen. Mit dem Sachkundenachweis für (mobile) Geflügelschlachtung können Landwirte in Hessen nun selbst eine hofeigene Schlachtung aufbauen. Das Landwirtschaftsministerium fördert dies. 

Das Landwirtschaftsministerium Hessen unterstützt die Geflügelhalter in seinem Bundesland. Mit dem Sachkundenachweis für (mobile) Geflügelschlachtung können Landwirte die Schlachtung selbst in kleineren Einheiten koordinieren und eine hofeigene Schlachtung aufbauen. Zudem haben sie die Möglichkeit, ein Geflügelschlachtmobil zu mieten oder gemeinschaftlich anzuschaffen und zu betreiben. Der hierfür benötigte Sachkundenachweis kann in Form eines eintägigen Theoriekurses erworben werden. 

Dem Geflügel bleibe dadurch weite Transportwege erspart. Das komme direkt dem Tierwohl und auch der regionalen Wertschöpfungskette zugute, schreibt das Landwirtschaftsministerium. 

Kurse von Bioland und dem Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen 

Mit dem Kurs wird der Sachkundenachweis „Schlachtung von Geflügel" nach Artikel 7 der Verordnung EG Nr. 1099/2009 erlangt. Es handelt sich um einen Theoriekurs mit praktischen Demonstrationen und anschließender mündlicher, schriftlicher und praktischer Prüfung. Interessierte können sich per E-Mail an Bioland wenden: info-hessen@bioland.de. 

Auch der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) bietet einen Sachkundelehrgang Schlachten von Geflügel in Präsenz an. Dabei handelt es sich ebenfalls um einen Theoriekurs mit praktischen Demonstrationen und anschließender mündlicher, schriftlicher und praktischer Prüfung. Die Kursdauer beträgt 1,5 Tage. 

Geflügelnews
Bild: Kristoffer Finn
Quelle: Landwirtschaftsministerium Hessen

Reagieren

Geflügelnews lädt Sie ein, auf Artikel zu reagieren und schätzt Reaktionen mit Inhalt. Die Redaktion behält sich das Recht vor, beleidigende oder kommerziell motivierte Reaktionen ohne Angabe von Gründen zu entfernen.