In Frankreich werden die Vorschriften zur Kennzeichnung der Herkunft von Fleisch in der Gastronomie offenbar kaum beachtet. Dies legen zumindest die Ergebnisse einer Erhebung nahe, die der Branchenverband für Mastgeflügel (ANVOL) jetzt veröffentlichte. Von den untersuchten Einrichtungen der Außer-Haus-Verpflegung wiesen demnach lediglich 15 % die Herkunft von frischem oder gefrorenem Geflügel-, Schweine-, und Schaffleisch ordnungsgemäß aus.
Der Branchenverband forderte die Regierung mit Nachdruck auf, zügig Abhilfe zu schaffen. Um den Begriff Ernährungssouveränität mit Leben zu füllen, würden Kontrollsysteme und eine begleitende Kommunikation gebraucht.
Keine europäische Lösung in Sicht
Aus Sicht der Geflügelwirtschaft drängt die Zeit. Unter Druck steht die Branche unter anderem durch Importe. Nach Angaben von ANVOL ist Frankreich mit einem durchschnittlichen Verbrauch von mehr als 28 kg Geflügelfleisch pro Kopf und Jahr Spitzenreiter in Europa; zugleich stammt jedes zweite im Land verspeiste Hähnchen aus dem Ausland. Hinzu kommt, dass die zum 1. März 2022 eingeführten Kennzeichnungsregelungen für die Außer-Haus-Verpflegung nach derzeitiger Rechtslage nur bis zum 29. Februar 2024 gelten. Bei der Einführung war die Regierung davon ausgegangen, dass bis dahin eine europäische Lösung gefunden worden sei. Diese ist aber bislang nicht in Sicht.
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