Symbolbild
Gravierende Tierschutzverstöße im Geflügelschlachthof Buckl haben zur behördlichen Stilllegung des Betriebs geführt und stellen Legehennenhalter in Bayern vor massive Probleme.
Schlachthof Buckl: Videoaufnahmen zeigen schwere Tierquälerei
Der Geflügelschlachtbetrieb Buckl Geflügel im mittelfränkischen Wassertrüdingen steht nach der Veröffentlichung heimlich gedrehter Videoaufnahmen durch die Tierrechtsorganisation Aninova massiv in der Kritik. Die Aufnahmen, die laut Aninova im März und April 2025 entstanden, zeigen gravierende Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, darunter das Würgen, Schlagen und Treten von Hühnern durch Mitarbeitende. Die Videos wurden der Bayerischen Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) übermittelt und führten zur sofortigen Untersagung des Schlachtbetriebs.
Ermittlungen eingeleitet – Betriebsstillstand auf unbestimmte Zeit
Die KBLV informierte umgehend die Staatsanwaltschaft Ansbach wegen des Verdachts strafrechtlich relevanter Tierquälerei. Eine Wiederaufnahme der Schlachtung bei Buckl ist derzeit nicht absehbar. Die KBLV stellt klar: „Es liegt im Einflussbereich des Betriebes, wie zügig die Maßnahmen umgesetzt werden.“ Voraussetzung für die Wiederaufnahme sei die vollständige Umsetzung angeordneter Anforderungen und deren Kontrolle durch die Behörde.
Betriebsleitung distanziert sich – Mitarbeiter identifiziert
Die Unternehmensleitung zeigte sich gegenüber der Deutschen Presse-Agentur überrascht von den Aufnahmen. Ein Sprecher sagte: „Wir sind von diesen Dingen vollkommen überrascht.“ Hauptsächlich sei ein Mitarbeiter verantwortlich, dieser sowie andere seien auf dem Videomaterial klar identifizierbar. Die Firma kündigte arbeitsrechtliche Konsequenzen an. Ein Anwalt der Buckl-Geflügel GmbH & Co. KG betonte: „Unsere Mandantin distanziert sich mit allem Nachdruck von einem derartigen Umgang mit Tieren.“
Schockierende Bilder
Nach Sichtung der Videos habe die KBLV unverzüglich reagiert. „Das Verhalten verschiedener Mitarbeiter ist absolut inakzeptabel“, sagte ein KBLV-Sprecher. Die Behörde verbot nicht nur die Schlachtung, sondern auch die Weiterbeschäftigung aller Personen, die tierschutzwidrig gehandelt oder entsprechende Handlungen beobachtet, aber nicht eingegriffen hatten. Zudem wurde angeordnet, die Tierschutzbeauftragten abzuberufen und ein neues Eigenkontrollsystem zu installieren. Dieses hatte laut KBLV „offensichtlich nicht funktioniert“.
Vor-Ort-Kontrollen ohne Hinweise auf Misshandlungen
Interessant ist, dass laut KBLV bei den zuletzt am 24. April durchgeführten Vor-Ort-Kontrollen keine schweren Verstöße festgestellt wurden. Zwar habe es Mängel bei der Anlieferung und beim Abladen der Tiere gegeben, jedoch keine Hinweise auf die in den Videos dokumentierten Gewaltakte. Die KBLV betonte, dass es nicht ungewöhnlich sei, dass sich Mitarbeitende bei Anwesenheit von Kontrolleuren anders verhalten.
Engpass für Legehennenhalter – Alternativen kaum verfügbar
Buckl Geflügel war der größte Althennen-Schlachthof Bayerns und einer der größten bundesweit. Täglich wurden bis zu 100.000 Hühner aus Bio-, Freiland- und Bodenhaltung verarbeitet und als Handelsklasse-A-Suppenhühner über die Marke „Luna“ in den Einzelhandel gebracht. Laut KBLV wurden jährlich etwa elf Millionen Legehennen und rund eine Million Mastelterntiere geschlachtet.
Die vorläufige Stilllegung hat gravierende Folgen für die Legehennenhalter in Süddeutschland. Viele haben bereits Junghennen bestellt und müssen nun ihre Alttiere ausstallen und anderweitig vermarkten. Der Landesverband der Bayerischen Geflügelwirtschaft (LVBGW) informierte seine Mitglieder über mögliche Ausweichschlachtungen – doch Kapazitäten sind knapp.

































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