Geflügelpest: Impfung als Schutz bei HPAIV H5?

25 Februar 2024
Impfung
Gänse

Im Rahmen eines Netzwerk-Fokus-Tierwohl-Webseminars am vergangenen Montag (19.2.) zum Thema Tierwohl und Geflügelpest, berichtete Prof. Timm Harder vom Friedrich-Löffler-Institut vom aktuellen Stand der Vogelgrippe-Impfung.

Was könnte die Impfung bewirken?

Prof. Harder erläuterte, dass eine Impfung gegen Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI) einerseits Schutz vor der Erkrankung bieten sollte, andererseits aber auch das Infektionsrisiko durch die geringere Virusausscheidung bei kontrolliert geimpftem Geflügel bewirken könnte. Auf diese Weise wird die Menge des zirkulierenden HPAIV im Geflügel reduziert, wodurch die Risiken einer zoonotischen (auf den Menschen übertragenen) HPAIV-Infektion und die des Austrags in Wildvogelpopulationen verringert werden.

Vorreiter Frankreich

Frankreich startete bereits ein landesweites Enten-Impfprogramm: Im Zeitraum vom 1. Oktober 2023 bis zum 8. Dezember 2023 wurden 8,8 Millionen Enten mit einer Erstimpfung versehen; 5,8 Millionen davon erhielten bereits die zweite Impfung. Mit der Öffentlichkeitskampagne wurde bereits vor zwei Jahren begonnen. Um die passende Vakzine zu ermitteln, gab es intensive wissenschaftliche Voruntersuchungen und es fanden Beratungen mit allen (Wirtschafts-)Beteiligten statt. Die voraussichtlich benötigten 105 Millionen Euro für Impfung und Überwachung stellt zu 85 % der Staat, die restlichen 15 % die Industrie. Der verwendete Impfstoff ist nur in Frankreich, ausschließlich für Enten und nur während eines begrenzten Zeitraumes zugelassen.

Impfung in Deutschland

Aktuell führt das Friedrich-Loeffler-Institut an Gänsen eine Studie zur Impfstoffeffizienz durch, bei der seit September 2023 fünf Vakzine von vier Herstellern getestet werden. Die Studie soll insbesondere die Immunogenität, also die Fähigkeit eines Antigens, eine Immunantwort auszulösen, die Protektivität (Schutzeffekt), die Transmissibilität (Übertragbarkeit des Krankheitserregers) und die Langzeiteffekte untersuchen. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe tagt zur Festlegung von Rahmenbedingungen in Deutschland.

Rahmenbedingungen der HPAI-Impfung

Am 20. Februar 2023 wurde die EU-Verordnung 2023/361 (Vorschriften für die Verwendung bestimmter Tierarzneimittel zur Prävention und Bekämpfung bestimmter gelisteter Seuchen) veröffentlicht. Daraus ergibt sich für die Zulassung von Vakzinen, dass sie das Zulassungsverfahren der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) durchlaufen müssen. Es existieren zwar einige kommerziell produzierte Vakzine, wie HVT-H5 Vakzinen, Baculovirus-H5, 5 Replikons, IAVV, Zoetis oder Vaxigen, allerdings gibt es aktuell keine zugelassenen Vakzine.
Aus der EU-Verordnung ergeben sich Regeln für die Surveillance (Überwachung), die die „stumme“ Viruszirkulation verhindern sollen, also eine Viruszirkulation unter der Impfdecke. Die Vorschrift besagt, dass alle vier Wochen alle geimpften Tiere amtstierärztlich untersucht, alle vier Wochen 60 Tiere per PCR getestet und alle verendeten Tiere analysiert werden. Andere Ansätze der Kontrolle, wie die des Tränkwassers, des Einstreumaterials oder Staubs oder der Stallluft können die HPAI-Freiheit in geimpften Beständen nicht überzeugend demonstrieren.

Empfehlungen des Friedrich-Löffler-Instituts

Das FLI hält es für sinnvoll, die Impfung mit Bedacht einzusetzen und unterscheidet nach Geflügelspezies und Nutzung. Bei Gänsehaltungen, Halboffenhaltungen (Puten in Louisianaställen) oder Freilandlegehennen ergibt die Impfung durchaus Sinn, nicht aber bei kurzlebigem Geflügel wie Masthühnern oder -enten. Impfungen sollten vor allem dort durchgeführt werden, wo ein gesteigertes Risiko vorliegt, beispielsweise in Gebieten mit starker HPAI-Aktivität bei Wildvögeln oder in Regionen mit hoher Dichte expositionsgefährdeter Geflügelpopulationen.

Ein einschränkender Faktor sind die Kapazitäten: Ist ausreichend Personal und Infrastruktur vorhanden? Rassegeflügel und Kleinhaltungen sind nicht zu bewältigen.

Magdalena Esterer
Bild: Cordula Möbius

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