Agri-PV: Soll ich oder soll ich besser (noch) nicht?

22 November 2024
Energie
Agri PV Unsicherheit

Eigentlich ist es eine runde Sache: Die Doppelnutzung von Legehennenausläufen mit Agri-Photovoltaik (Agri-PV). Nutzen hätten Hennen und Halter. Das Interesse ist groß. Das sagen auch Aussteller auf der EuroTier. Doch es gibt nach wie vor Unsicherheiten bezüglich der Einspeisevergütung.

Eigentlich sollte längst alles klar sein. Seit Sommer stellte die Bundesregierung Landwirten, die eine Agri-PV-Anlage bauen wollen, einen höhere Einspeisevergütung im Solarpaket in Aussicht, die ggf. auch für eine Anlage im Geflügelauslauf gelten sollte. Damit wollte die Bundesregierung die Mehrfachnutzung landwirtschaftlicher Flächen anreizen. Doch Interessierte warten noch immer auf eine feste Zusage. Die EU muss die höhere Einspeisevergütung genehmigen.

Das OK aus Brüssel fehlt

In Berliner Kreisen wird spekuliert, eine Antwort aus Brüssel mit Änderungswünschen sei da, doch die Minderheitsregierung wolle sie auch wegen des klammen Bundeshaushaltes nicht mehr umsetzen. Das dementiert das Bundeswirtschaftsministerium von Robert Habeck. Die beihilferechtliche Genehmigung für das Solarpaket liegt nicht vor, heißt es auf Nachfrage des Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatts. Man befinde sich dazu in engem Austausch mit der EU-Kommission. Wann mit dem Ok aus Brüssel zu rechnen sei, darüber könne man nichts sagen. Den Zeitplan bestimme Brüssel.

Neben der höheren Förderung soll es zudem ein eigenes Ausschreibungssegment und Ausschreibungsvolumen für den Bereich Agri-PV/extensive Agri-PV/Moor-PV etc. geben. Über 1.000 kW müssen Anlagenbetreiber bekanntlich an den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur teilnehmen. Der durchschnittliche Zuschlagswert war hier von März 2023 bis Juli 2024 allerdings von 7,03 Cent auf 5,05 Cent gesunken.

Ohne Förderung ist eine PV-Anlage im Hennenauslauf aktuell kaum wirtschaftlich. Das sagt der Geschäftsführer des Landesverbandes der Niedersächsischen Geflügelwirtschaft, Dieter Oltmann.

Unsicherheit beim Aussetzen Einspeisevergütung

Ein weiterer Unsicherheitsfaktor ist, dass laut aktuell gültigem EEG Einspeisevergütungen ab 400 kW installierter Leistung ausgesetzt werden, wenn der Spotmarktpreis für Strom negativ ist. Derzeit greift diese Regelung ab einer Zeitdauer von drei aufeinander folgenden Stunden. Ab 2027 soll das bereits ab einer Dauer von einer Stunde gelten. Zeitspannen mit negativen Strompreisen gab es in den vergangenen Monaten häufiger, diesbezügliche Prognosen sind sehr schwierig.

Die jetzige Bundesregierung will diese Regelung ändern und hat kürzlich dazu eine Überarbeitung des EEG entworfen. Demnach sollte das Aussetzen der Einspeisevergütung künftig für alle PV-Anlagen, also auch unter 400 kW gelten, und außerdem bereits ab 15 Minuten Negativpreis am Spotmarkt gelten. Experten gehen davon aus, dass dieser Entwurf vor den anstehenden Neuwahlen wohl nicht mehr verabschiedet wird.  

Rechnen kann sich eine Agri-PV-Anlage ggf., egal ob auf dem Dach oder im Geflügelauslauf, wenn ein hoher Anteil des produzierten Stroms selbst genutzt werden kann bzw. direkt im Umfeld eigenvermarktet wird.

Christa Diekmann-Lenartz, mit Material von Josef Koch, Bayerisches Landwirtschaftliches Wochenblatt
Bild: AdobeStock_Kampan

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