Neue EU-Vermarktungsnormen für Eier erlauben Agri-PV im Auslauf von Hennen

09 November 2023
Deutschland
Eier in Packstelle Agri-PV

Die Europäische Kommission hat gestern Nachmittag die Vermarktungsnormen für Eier (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2465 der Kommission) veröffentlicht. Danach ist das Mindesthaltbarkeitsdatum nicht mehr vorgegeben. Darüber hinaus gestattet die Kommission die Doppelnutzung von Auslaufflächen für Legehennen, zum Beispiel für Agri-PV-Anlagen.

Die EU-Verordnung 2023/2465 ergänzt die Verordnung (EU) 1308/2013 hinsichtlich der Vorschriften über Vermarktungsnormen für Hühnereier, insbesondere in Bezug auf die Klassifizierungskriterien, die Haltbarmachung und Handhabung, die Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften sowie die Verwendung fakultativer vorbehaltener Angaben, die Toleranzgrenzen und die Bedingungen für Ein- und Ausfuhren.

Neu ist vor allem, dass das Mindesthaltbarkeitsdatum nicht mehr vorgegeben wird, sondern der EU-Hygieneverordnung unterliegt. Die Vorgaben hierfür sind im Anhang X Nummer 1 der EU-Verordnung 1169/2011 zu finden.

Agri-PV im Freilandauslauf

Außerdem akzeptiert die Europäische Kommission die Nutzung der Auslauffläche im Freien für andere Zwecke, insbesondere von Solarpaneelen. Behörden dürfen deren Installation genehmigen, sofern diese nicht im Widerspruch zu den Tierschutzbedingungen der Richtlinie 1999/74/EG stehen und die Bewegungsfreiheit der Hennen nicht einschränken.

Weitere Änderungen betreffen den Ort der Kennzeichnung: Danach sollten Eier, die in einen anderen Mitgliedstaat geliefert werden, an der Produktionsstätte mit einem Erzeugercode gekennzeichnet werden. Werden Packstellen aus eigenen, auf demselben Betriebsgelände gelegenen Produktionseinheiten mit Eiern beliefert, die sich nicht in Behältnissen befinden, so kann die Kennzeichnung in der Packstelle erfolgen.

Aus Drittländern eingeführte Eier werden im Ursprungsland deutlich sichtbar und leicht lesbar mit dem entsprechenden ISO-3166-Ländercode gekennzeichnet. Bestehen keine ausreichenden Garantien hinsichtlich der Gleichwertigkeit der Vorschriften, so muss auf der Außenseite der Verpackungen mit Eiern deutlich sichtbar und leicht lesbar das Ursprungsland angegeben werden bei Lieferungen aus der Ukraine die Bezeichnung „Nicht-EU-Norm“ für die Haltungsart.

Die Verordnung tritt am 1. Dezember 2023 in Kraft.

Text:
Cordula Moebius

Cordula Moebius

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Bild: Cordula Möbius

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